Familienstiftung

Familienstiftung und Wegzugsteuer: das Grundprinzip

Familienstiftung und Wegzugsteuer: Anteile vor dem Wegzug in eine Stiftung übertragen kann die Steuer beeinflussen, löst aber Schenkungsteuer und mehr aus.

BD Buchhaltung Dubai 2. September 2026
Familienstiftung und Wegzugsteuer: das Grundprinzip

Eine Familienstiftung kann im Zusammenspiel mit der Wegzugsteuer eine Rolle spielen, allerdings anders, als es vereinfachte Ratschläge nahelegen. Das Grundprinzip: Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft vor dem Wegzug auf eine Stiftung überträgt, kann die Wegzugsteuer auf genau diese Anteile beeinflussen, weil sie danach nicht mehr ihm persönlich zugerechnet werden. Das löst aber andere Fragen aus und ist hochkomplex.

Dieser Beitrag erklärt das Grundprinzip sachlich und ohne Anleitung. Er zeigt, warum eine Familienstiftung einzelne Themen verschiebt, dafür andere aufwirft, und warum diese Gestaltung immer in die Hand eines spezialisierten deutschen Steuerberaters oder Fachanwalts gehört.

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse. Vereinfacht gesagt wird Vermögen in eine Stiftung eingebracht, die danach ein eigenes Rechtssubjekt ist und einem festgelegten Zweck dient, häufig der Versorgung einer Familie über Generationen hinweg.

Der entscheidende Punkt ist der Wechsel der Zuordnung. Nach der Übertragung gehört das Vermögen der Stiftung, nicht mehr den einzelnen Familienmitgliedern. Die Begünstigten erhalten Zuwendungen nach den Regeln der Satzung, aber sie sind nicht mehr Eigentümer im klassischen Sinn. Genau diese Verselbstständigung ist der Grund, warum eine Stiftung überhaupt steuerliche Wirkung entfalten kann, und zugleich der Grund, warum sie eigene steuerliche Fragen aufwirft.

Eine Familienstiftung ist damit ein Instrument der Vermögensnachfolge und Gestaltung, kein schnelles Steuermodell. Sie ist aufwendig, dauerhaft und schwer rückabzuwickeln.

Was besagt das Grundprinzip bei der Wegzugsteuer?

Zur Einordnung zunächst die Wegzugsteuer selbst. Wer wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften hält und seinen Wohnsitz aus Deutschland verlegt, kann eine Besteuerung der stillen Reserven auslösen, unabhängig davon, ob überhaupt ein Verkauf stattfindet. Der Wegzug wird also so behandelt, als würden die Anteile veräußert. Die Grundlagen dazu erklärt der Beitrag zur Wegzugsteuer bei einem Umzug nach Dubai.

Das Grundprinzip im Zusammenhang mit einer Stiftung lautet nun: Die Wegzugsteuer knüpft an die Anteile an, die der wegziehenden Person im Zeitpunkt des Wegzugs zugerechnet werden. Wurden bestimmte Anteile vor dem Wegzug bereits auf eine Familienstiftung übertragen, gehören sie in diesem Moment nicht mehr zum Vermögen der Person. Damit kann sich die Bemessungsgrundlage der Wegzugsteuer für genau diese Anteile verändern.

Das klingt zunächst nach einer Lösung, ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn die Übertragung selbst ist ein steuerlich relevanter Vorgang, und die Stiftung wird ihrerseits besteuert. Man verschiebt also nicht das Problem, sondern tauscht eine Frage gegen mehrere andere.

Welche anderen Fragen löst eine Familienstiftung aus?

Hier liegt der Kern, und deshalb ist dieser Abschnitt der wichtigste. Wer nur auf die Wegzugsteuer schaut, übersieht mindestens drei weitere Ebenen, die alle sorgfältig geprüft werden müssen.

Schenkungsteuer bei der Übertragung. Die Zuwendung von Vermögen an eine Familienstiftung kann Schenkungsteuer auslösen. Steuerlich wird die Ausstattung der Stiftung erfasst, und je nach Konstellation kann eine erhebliche Belastung entstehen. Die Frage, wie das Verhältnis zwischen Stifter und Begünstigten dabei bewertet wird, ist selbst schon anspruchsvoll.

Eigene Besteuerung der Stiftung. Eine inländische Familienstiftung ist ein eigenes Steuersubjekt. Sie unterliegt der laufenden Besteuerung ihrer Erträge, und in bestimmten Abständen kommt die sogenannte Erbersatzsteuer in Betracht, mit der der Gesetzgeber den fehlenden Generationenwechsel nachbildet. Die Stiftung ist also kein steuerfreier Raum, sondern ein Rechtsträger mit eigener Steuerlast.

Zurechnung nach Paragraf 15 AStG bei ausländischen Familienstiftungen. Wer die Stiftung ins Ausland verlagert, um der inländischen Besteuerung zu entgehen, stößt auf Paragraf 15 Außensteuergesetz. Diese Vorschrift ordnet an, dass Einkommen und Vermögen einer ausländischen Familienstiftung unter bestimmten Voraussetzungen den in Deutschland ansässigen Stiftern oder Bezugsberechtigten zugerechnet werden. Der Umweg über eine Stiftung im Ausland führt dann nicht ohne Weiteres zur gewünschten Abschirmung. Das Muster ähnelt der Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Gesellschaften.

Alle drei Ebenen greifen ineinander. Eine Gestaltung, die die Wegzugsteuer entlastet, aber Schenkungsteuer und laufende Stiftungsbesteuerung auslöst, kann am Ende teurer sein als der ursprüngliche Weg. Ob sich das im Einzelfall trägt, lässt sich nur mit einer genauen Berechnung beurteilen.

Warum das eine reine Einzelfallfrage ist

Es gibt an dieser Stelle keine allgemeingültige Antwort, und jeder, der eine verspricht, vereinfacht unzulässig. Ob eine Familienstiftung sinnvoll ist, hängt von der Vermögensstruktur ab, von der Zusammensetzung der Anteile, von den familiären Zielen, vom geplanten Zielland und von vielen weiteren Faktoren. Zwei auf den ersten Blick ähnliche Fälle können völlig unterschiedlich ausfallen.

Hinzu kommt der zeitliche Faktor. Übertragungen kurz vor einem Wegzug werden besonders genau betrachtet, und die Reihenfolge der Schritte ist rechtlich heikel. Auch die Frage, wo die Geschäftsleitung einer eingebrachten Gesellschaft tatsächlich liegt, bleibt relevant, wie der Beitrag zum Ort der Geschäftsleitung zeigt. Deshalb ist dieser Beitrag ausdrücklich keine Anleitung, sondern eine Darstellung des Grundprinzips.

Was das mit einem Wegzug nach Dubai zu tun hat

Wer den Wegzug nach Dubai plant, hört das Stichwort Familienstiftung oft im Zusammenhang mit Vermögensschutz und Nachfolge. Die grundsätzliche Weichenstellung, ob die eigene unternehmerische Zukunft überhaupt in Dubai oder in Deutschland liegt, behandelt der Beitrag Firma in Dubai oder Deutschland.

Wichtig ist die klare Trennung der Zuständigkeiten. Die Stiftung, die Schenkungsteuer, die Wegzugsteuer und die Zurechnung nach Paragraf 15 AStG sind deutsches Steuerrecht und werden in Deutschland beurteilt. Wir sind für die VAE-Seite zuständig, wenn tatsächlich eine Struktur in Dubai entsteht, und arbeiten dann mit Ihrem deutschen Berater zusammen. Wir ersetzen ihn nicht.

Warum das zu einem spezialisierten Berater gehört

An dieser Stelle sind wir bewusst zurückhaltend. Die Kombination aus Familienstiftung und Wegzug gehört zu den komplexesten Themen des deutschen Steuerrechts. Sie verbindet Erbschaft- und Schenkungsteuer, Ertragsteuer, Außensteuerrecht und Zivilrecht in einer einzigen Gestaltung. Fehler sind hier besonders teuer, weil eine Stiftung schwer rückabzuwickeln ist.

Deshalb gilt ohne Ausnahme: Eine Familienstiftung im Zusammenhang mit einem Wegzug gehört zu einem auf Vermögensnachfolge und Außensteuerrecht spezialisierten deutschen Steuerberater oder Fachanwalt. Wir übernehmen die Seite in den VAE, also die Firmengründung, Buchhaltung und Steuern vor Ort, zu festen Preisen, und binden Ihren deutschen Berater ein, statt pauschale Versprechen zu machen.

Fazit

Eine Familienstiftung kann die Wegzugsteuer auf übertragene Anteile beeinflussen, weil diese der wegziehenden Person nicht mehr zugerechnet werden. Sie löst dafür Schenkungsteuer, eine eigene Stiftungsbesteuerung und bei ausländischen Familienstiftungen die Zurechnung nach Paragraf 15 AStG aus. Das ist ein Instrument der Vermögensnachfolge, kein Steuertrick, und immer eine Einzelfallfrage.

Wenn ein Wegzug nach Dubai ansteht, sind wir für die VAE-Seite Ihr Ansprechpartner. Sprechen Sie mit uns, das Erstgespräch ist kostenlos. Für die Stiftung und die Wegzugsteuer binden wir einen spezialisierten deutschen Steuerberater oder Fachanwalt ein.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zum deutschen Steuerrecht und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Familienstiftung, Wegzugsteuer und die Zurechnung nach Paragraf 15 AStG gehören in die Hand eines spezialisierten deutschen Steuerberaters oder Fachanwalts.

Weiterlesen: Wegzugsteuer ·Erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug nach Dubai ·Firma in Dubai gründen und in Deutschland wohnen bleiben? ·Hinzurechnungsbesteuerung

Häufige Fragen

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck dient, meist der Versorgung einer Familie über Generationen. Das eingebrachte Vermögen gehört danach der Stiftung, nicht mehr den einzelnen Familienmitgliedern. Sie wird häufig für die geordnete Vermögensnachfolge genutzt und ist ein hochkomplexes Gestaltungsinstrument.

Kann eine Familienstiftung die Wegzugsteuer beeinflussen?

Die Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft auf eine Stiftung vor dem Wegzug kann die Wegzugsteuer auf genau diese Anteile beeinflussen, weil sie dann nicht mehr der wegziehenden Person zugerechnet werden. Das löst allerdings andere steuerliche Fragen aus und ist stark vom Einzelfall abhängig. Eine allgemeine Aussage über den Effekt ist nicht möglich.

Löst die Übertragung auf eine Stiftung Schenkungsteuer aus?

Die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung kann Schenkungsteuer auslösen, denn steuerlich wird die Zuwendung an die Stiftung erfasst. Bei inländischen Familienstiftungen kommt zudem in bestimmten Abständen die Erbersatzsteuer in Betracht. Die konkreten Folgen hängen vom Einzelfall ab und gehören zu einem spezialisierten Berater.

Was regelt Paragraf 15 AStG bei ausländischen Familienstiftungen?

Paragraf 15 Außensteuergesetz ordnet an, dass das Einkommen und Vermögen einer ausländischen Familienstiftung unter bestimmten Voraussetzungen den in Deutschland ansässigen Stiftern oder Bezugsberechtigten zugerechnet wird. Der Umweg über eine Stiftung im Ausland führt dann nicht ohne Weiteres zur gewünschten Abschirmung. Die Prüfung ist anspruchsvoll.

Ist eine Familienstiftung ein Weg, die Wegzugsteuer zu umgehen?

Nein, so sollte man es nicht verstehen. Eine Familienstiftung ist ein Instrument der Vermögensnachfolge, kein Trick zur Steuervermeidung. Sie verschiebt einzelne Fragen, löst aber andere aus, etwa Schenkungsteuer und die eigene Besteuerung der Stiftung. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, entscheidet ausschließlich ein spezialisierter deutscher Steuerberater oder Fachanwalt.

Wer sollte eine Familienstiftung und den Wegzug planen?

Diese Gestaltung ist hochkomplex und immer eine Einzelfallentscheidung. Sie gehört zu einem auf Vermögensnachfolge und Außensteuerrecht spezialisierten deutschen Steuerberater oder Fachanwalt. Wir begleiten die VAE-Seite, wenn ein Wegzug nach Dubai ansteht, ersetzen aber nicht die deutsche Fachberatung zur Stiftung und zur Wegzugsteuer.

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