Als deutscher E‑Commerce Unternehmer in Dubai benötigen Sie eine zuverlässige und rechtskonforme Buchhaltung. Bei Buchhaltung Dubai bieten wir maßgeschneiderte Services wie Digitale Buchhaltung, VAT‑Registrierung & Rückerstattung, Jahresabschlüsse & Reports, GoAML‑Registrierung sowie Gründer‑Beratung.
Wir beraten Sie zur verpflichtenden VAT‑Registrierung ab 375.000 AED und zur freiwilligen Anmeldung ab 187.500 AED – wichtig, wenn Sie Umsatzsteuer zurückfordern möchten. Auch die neue Körperschaftssteuer ab Juni 2023 berücksichtigen wir in unseren Reports.
Dank unserer digitalen Prozesse erledigen wir Ihre Buchhaltung effizient, DSGVO-konform und vollständig nachvollziehbar. Unser Team erstellt internationale Jahresabschlüsse nach IFRS‑Standard und sorgt dafür, dass Sie für Audits und GoAML‑Meldungen vollständig vorbereitet sind.
Mit einer lokalen Substanz (z. B. Büro, Personal, Struktur) helfen wir, alle Anforderungen für eine steueroptimierte Unternehmensführung in den VAE zu erfüllen. Unsere Gründer-Beratung begleitet Sie von der Firmengründung bis zur Buchhaltungsoptimierung.
Häufige Fragen:
1. Ist Buchhaltung in Dubai für E‑Commerce Firmen Pflicht?
Ja – wegen VAT, Körperschaftssteuer und Meldepflichten.
2. Ist freiwillige VAT‑Registrierung sinnvoll?
Ja – um z. B. Importkosten und lokalen Einkauf steuerlich geltend zu machen.
3. Unterstützen Sie bei der GoAML‑Registrierung?
Ja – inklusive Datenaufbereitung und laufender Unterstützung.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine umfassende E‑Commerce‑Buchhaltung in Dubai – transparent, digital und rechtssicher.
Lesen Sie weitere verwandte Blogs: