Corporate Tax in den VAE: Registrierung und Erklärung
Corporate-Tax-Registrierung und Steuererklärung für VAE-Firmen. 0 Prozent bis 375.000 AED, darüber 9 Prozent. Fristen, Freezone-Status und das Auslaufen des Small Business Relief.
Die Körperschaftsteuer der VAE beträgt 0 Prozent auf die ersten 375.000 AED steuerpflichtigen Gewinn und 9 Prozent darüber. Registrierungspflicht besteht unabhängig vom Gewinn, also auch bei null. Wir übernehmen Registrierung, Erklärung und Fristenüberwachung und prüfen, ob Ihr Freezone-Status die 0 Prozent trägt.
Muss ich mich registrieren, auch wenn ich keinen Gewinn mache?
Ja, und das ist der teuerste Irrtum in diesem Bereich. Die Registrierungspflicht knüpft an die Firma an, nicht an den Gewinn. Auch eine Gesellschaft mit null Umsatz muss sich registrieren und eine Erklärung abgeben. Für eine verspätete Registrierung sieht die Behörde eine Strafe von 10.000 AED vor.
Ebenso häufig ist die Annahme, mit einer Erleichterung für kleine Unternehmen entfalle die Abgabe komplett. Das stimmt nicht: Die Erklärung bleibt fällig, sie fällt nur einfacher aus.
Gilt für meine Freezone-Firma wirklich 0 Prozent?
Nicht automatisch. Der Vorzugssatz hängt am Status als qualifizierte Freezone-Person, und dieser Status ist an Bedingungen geknüpft, unter anderem an ausreichende wirtschaftliche Substanz vor Ort und an die Art der Einkünfte. Wer nur eine Lizenz hält, erfüllt sie nicht.
Wichtig für die Planung: Auch wer 0 Prozent zahlt, unterliegt dem Corporate-Tax-Regime vollständig. Registrierung, Erklärung, Aufbewahrung und Nachweispflichten gelten unverändert.
Was ändert sich für kleine Firmen ab 2027?
Die Erleichterung für kleine Unternehmen gilt seit der Verlängerung im August 2026 für Steuerperioden, die bis zum 31. Dezember 2029 enden. Wer sie bisher genutzt hat, sollte die Liquiditätsplanung für die Folgeperiode rechtzeitig anpassen, denn danach greift die reguläre Systematik.
Parallel läuft die Umstellung auf elektronische Rechnungen. Für die meisten Firmen ist der 31. März 2027 die entscheidende Frist, bis zu der ein zugelassener Dienstleister beauftragt sein muss.
Fristen im Blick
| Was | Wann | Hinweis |
|---|---|---|
| Registrierung bei der Steuerbehörde | unabhängig vom Gewinn | 10.000 AED bei Verspätung |
| Steuererklärung | nach Ende der Steuerperiode | auch bei Nullmeldung |
| Erleichterung für kleine Unternehmen | für Perioden bis 31.12.2029 | Erklärung bleibt trotzdem fällig |
| E-Invoicing, Dienstleister beauftragen | 31.03.2027 unter 50 Mio. AED | 30.10.2026 ab 50 Mio. AED |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in den VAE?
Sie beträgt 0 Prozent auf die ersten 375.000 AED steuerpflichtigen Gewinn und 9 Prozent auf den Teil darüber. Die 9 Prozent gelten also nicht auf den gesamten Gewinn, sondern nur auf den übersteigenden Betrag.
Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn kein Gewinn angefallen ist?
Ja. Die Abgabepflicht besteht unabhängig vom Ergebnis. Eine Nullmeldung ist eine vollwertige Erklärung und muss fristgerecht eingereicht werden. Das Versäumnis dieser Abgabe ist einer der häufigsten Strafgründe.
Was kostet eine verspätete Registrierung?
Für die verspätete Registrierung zur Körperschaftsteuer sieht die Behörde eine Strafe von 10.000 AED vor. Dazu können weitere Sanktionen für verspätete Erklärungen kommen. Beides lässt sich durch rechtzeitige Anmeldung vollständig vermeiden.
Behalte ich meinen 0-Prozent-Status als Freezone-Firma?
Nur, wenn die Voraussetzungen für den Status als qualifizierte Freezone-Person erfüllt sind, insbesondere ausreichende Substanz vor Ort und qualifizierende Einkünfte. Wir prüfen das für Ihre konkrete Struktur, bevor daraus eine Annahme in der Steuerplanung wird.
Was passiert nach dem Auslaufen der Erleichterung für kleine Unternehmen?
Seit der Verlängerung im August 2026 gilt sie für Steuerperioden, die bis zum 31. Dezember 2029 enden. Danach greift die reguläre Systematik mit 0 Prozent bis 375.000 AED und 9 Prozent darüber. Sinnvoll ist, die Auswirkung auf die Liquidität deutlich vor dem Stichtag durchzurechnen und nicht erst in den letzten Monaten.
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