E-Rechnungspflicht in den VAE: alle Termine, Strafen und Ausnahmen für 2026 und 2027
Die elektronische Rechnung wird in den VAE bis zum 1. Juli 2027 verpflichtend, auch für Firmen ohne Umsatzsteuerregistrierung. Dieser Überblick nennt jeden Termin, jede Strafe und jede Ausnahme, dazu den Stand beim Small Business Relief.
Wer in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Firma führt, bekommt bis 2027 eine neue Pflicht: Die elektronische Rechnung wird bis zum 1. Juli 2027 für alle verbindlich, und zwar unabhängig davon, ob eine Umsatzsteuerregistrierung besteht. Genau dieser letzte Punkt wird am häufigsten übersehen.
Zugleich gibt es eine Entwarnung, die viele noch nicht mitbekommen haben: Das Small Business Relief sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2026 auslaufen und wurde im Juli 2026 um drei Jahre bis Ende 2029 verlängert.
Dieser Überblick nennt jeden Termin, jede Strafe und jede Ausnahme, mit Quelle.
Alle Termine auf einen Blick
| Termin | Was passiert | Wen es trifft |
|---|---|---|
| 30.09.2026 | Abgabefrist Körperschaftsteuererklärung 2025 | Jede registrierte Firma, auch bei null Steuer |
| 30.10.2026 | Dienstleister für die E-Rechnung muss benannt sein | Firmen ab 50 Mio. AED Umsatz |
| 01.01.2027 | E-Rechnungspflicht beginnt | Firmen ab 50 Mio. AED Umsatz |
| 31.03.2027 | Dienstleister muss benannt sein | Alle übrigen Firmen |
| 01.07.2027 | E-Rechnungspflicht beginnt | Alle übrigen Firmen |
| 31.12.2029 | Small Business Relief läuft aus, im Juli 2026 verlängert | Firmen unter 3 Mio. AED Umsatz |
Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr verschieben sich die steuerlichen Termine. Ihre persönlichen Daten ermittelt der Fristenrechner.
Das Small Business Relief bleibt, länger als geplant
Was es ist
Wer das Relief wählt, gilt für die Steuerperiode als hätte er kein steuerpflichtiges Einkommen. Es fällt keine Körperschaftsteuer an, und es gelten vereinfachte Aufzeichnungspflichten. Grundlage ist Ministerial Decision Nr. 73 von 2023.
Die vier Bedingungen
- Der Umsatz liegt in der betreffenden Periode und in jeder früheren unter 3.000.000 AED. Wer die Grenze einmal überschreitet, ist dauerhaft ausgeschlossen.
- Der Steuerpflichtige ist in den VAE ansässig.
- Er ist keine Qualifying Free Zone Person. Wer den Nullsatz auf qualifizierendes Einkommen nutzt, kann das Relief nicht zusätzlich wählen.
- Er gehört keinem Konzern mit konsolidiertem Umsatz über 3,15 Mrd. AED an.
Die Verlängerung bis 2029
Ursprünglich galt das Relief nur für Steuerperioden, die bis zum 31. Dezember 2026 enden. Mit Ministerial Decision Nr. 131 von 2026 vom 29. Juli 2026 wurde dieser Zeitraum um drei Jahre verlängert. Es gilt jetzt für alle Steuerperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden.
Die Schwelle von 3.000.000 AED und sämtliche übrigen Bedingungen bleiben unverändert.
Für eine Firma mit Kalenderjahr ist damit 2029 das letzte begünstigte Geschäftsjahr. Ab 2030 wird regulär besteuert: Die ersten 375.000 AED steuerpflichtiges Einkommen bleiben frei, darüber gelten 9 Prozent.
Achten Sie auf die Bemessungsgrundlage. Die 3-Millionen-Grenze hängt am Umsatz, der Freibetrag von 375.000 AED am steuerpflichtigen Einkommen. Das sind zwei verschiedene Zahlen.
Ob Sie berechtigt sind und was Sie sparen, zeigt der Small-Business-Relief-Check.
Der Fehler, der am meisten kostet
Das Relief fällt niemandem automatisch zu. Es muss in der Steuererklärung über EmaraTax aktiv gewählt werden. Wer berechtigt wäre und es nicht wählt, zahlt die volle Steuer. Registrieren und einreichen muss man ohnehin, mit oder ohne Relief.
Die elektronische Rechnung wird Pflicht
Wie das System funktioniert
Die VAE führen die E-Rechnung nach dem Peppol-5-Corner-Modell ein. Eine Rechnung ist danach kein PDF und kein Ausdruck, sondern ein strukturierter Datensatz im XML-Format nach dem PINT-AE-Schema, der über einen vom Ministerium akkreditierten Dienstleister übermittelt wird.
Das bedeutet zwei Termine, nicht einen: Bevor Sie eine konforme Rechnung ausstellen können, müssen Sie einen Dienstleister bestellt haben, und dieser Termin liegt vorher.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Die Pflicht hängt nicht an der Umsatzsteuerregistrierung.
Auch eine kleine Free-Zone-Firma, die unter der Registrierungsschwelle liegt und nie mit der Umsatzsteuer zu tun hatte, kann der Pflicht unterliegen. Maßgeblich ist, ob Sie in den VAE unternehmerisch tätig sind und Transaktionen ausführen, die in den Anwendungsbereich fallen. Dann sind die betroffenen B2B-Rechnungen ab Ihrem Stichtag im vorgeschriebenen Format auszustellen, und dafür brauchen Sie eine Tax Identification Number.
Wichtig ist die Abgrenzung: Erfasst sind B2B und B2G. Der Verkauf an Privatkunden, also B2C, ist derzeit nicht Teil der verpflichtenden Einführung, und es gibt darüber hinaus ausdrücklich ausgenommene Transaktionen. Ob Ihr Geschäft im Einzelfall erfasst ist, gehört deshalb geprüft und nicht pauschal angenommen.
Das Argument, nicht bis zum Stichtag zu warten
Wer freiwillig früher einsteigt, ist von sämtlichen Strafen im Zusammenhang mit der E-Rechnung befreit. Die Pilotphase läuft seit dem 1. Juli 2026. Das ist der stärkste Grund, nicht bis zum letzten Monat zu warten, denn ein Dienstleisterwechsel und die Anbindung an die eigene Rechnungsstellung brauchen Zeit.
Was Verstöße kosten
Körperschaftsteuer
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verspätete Erklärung, Monate 1 bis 12 | 500 AED je angefangenem Monat |
| Verspätete Erklärung, ab Monat 13 | 1.000 AED je angefangenem Monat |
| Nicht gezahlte Steuer | 14 Prozent jährlich, monatlich berechnet |
| Verspätete Registrierung | 10.000 AED einmalig |
Maßgeblich ist der angefangene Monat. Ein einziger Tag Verspätung kostet bereits die vollen 500 AED. Grundlage ist Cabinet Decision Nr. 75 von 2023.
Was das in Ihrem Fall bedeutet, zeigt der Strafenrechner.
Die 10.000 AED, die man zurückbekommen kann
Nach Cabinet Decision Nr. 10 von 2024 erlässt oder erstattet die Bundessteuerbehörde die Registrierungsstrafe, wenn die erste Erklärung binnen sieben Monaten nach Ende der ersten Steuerperiode eingereicht wurde, also zwei Monate vor der regulären Frist. Der Erlass gilt für Strafen ab dem 1. Juni 2023.
Elektronische Rechnung
Für die E-Rechnung gibt es ein eigenes Set an Strafen, und es ist gestaffelt nach Art des Verstoßes:
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verspätete Implementierung oder verspätete Bestellung des Dienstleisters | 5.000 AED je angefangenem Monat |
| Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt oder übermittelt | 100 AED je Rechnung, gedeckelt auf 5.000 AED je Kalendermonat |
| Bestimmte Verletzungen von Meldepflichten | 1.000 AED je angefangenem Tag |
Die pauschale Angabe „bis 5.000 AED pro Monat” greift also zu kurz. Der Deckel von 5.000 AED gilt für die fehlerhaften Einzelrechnungen, nicht für alle Tatbestände. Die Tagesstrafe bei Meldepflichtverletzungen läuft daneben und kann deutlich schneller anwachsen.
Umsatzsteuer folgt anderen Regeln
Seit dem 14. April 2026 gilt für Umsatzsteuer und Excise die Cabinet Decision Nr. 129 von 2025 mit einem eigenen, gestuften System, das zwischen erstmaligem und wiederholtem Verstoß unterscheidet. Die Körperschaftsteuer bleibt bei Cabinet Decision Nr. 75 von 2023. Das sind zwei getrennte Regelwerke, und sie werden häufig verwechselt.
Was jetzt zu tun ist
- Ihre Termine feststellen. Bei abweichendem Geschäftsjahr sind es andere als die oben genannten. Der Fristenrechner nennt sie und gibt eine Kalenderdatei aus.
- Prüfen, ob Sie das Relief nutzen können, und es in jeder Erklärung bis 2029 auch tatsächlich wählen.
- Durchrechnen, was ab 2030 auf Sie zukommt. Drei Jahre Aufschub sind kein Grund, die Rücklage zu vergessen.
- Einen akkreditierten Dienstleister auswählen, bevor es alle gleichzeitig tun. Prüfen Sie dabei, ob er sich an Ihre bestehende Rechnungsstellung anbinden lässt.
- Über einen freiwilligen früheren Einstieg nachdenken, wegen der Straffreiheit.
Quellen
- Federal Decree-Law Nr. 47 von 2022 zur Körperschaftsteuer
- Ministerial Decision Nr. 73 von 2023 zum Small Business Relief, verlängert durch Ministerial Decision Nr. 131 von 2026 vom 29. Juli 2026
- Cabinet Decision Nr. 75 von 2023 zu den Verwaltungsstrafen
- Cabinet Decision Nr. 10 von 2024 zum Erlass der Registrierungsstrafe
- Cabinet Decision Nr. 129 von 2025 zu Umsatzsteuer und Excise, gültig ab 14.04.2026
- Ministerial Decision Nr. 244 von 2025 zur elektronischen Rechnung, in der Fassung von Ministerial Decision Nr. 66 von 2026
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 6. September 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Häufige Fragen
Wann läuft das Small Business Relief aus?
Ursprünglich galt es nur für Steuerperioden, die bis zum 31. Dezember 2026 enden. Mit Ministerial Decision Nr. 131 von 2026 vom 29. Juli 2026 wurde es um drei Jahre verlängert und gilt jetzt für alle Steuerperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Die Schwelle von 3 Mio. AED Umsatz und alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert. Für eine Firma mit Kalenderjahr ist damit 2029 das letzte begünstigte Geschäftsjahr.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch ohne Umsatzsteuerregistrierung?
Ja. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung knüpft nicht an die Umsatzsteuerregistrierung an. Auch eine kleine Free-Zone-Firma, die unter der Registrierungsschwelle liegt, muss ihre B2B-Rechnungen ab ihrem Stichtag im PINT-AE-Format über einen akkreditierten Dienstleister ausstellen und benötigt dafür eine Tax Identification Number.
Bis wann muss ich einen akkreditierten Dienstleister benannt haben?
Firmen mit einem Umsatz ab 50 Millionen AED müssen bis zum 30. Oktober 2026 einen Accredited Service Provider benannt haben und starten am 1. Januar 2027. Alle übrigen Firmen haben bis zum 31. März 2027 Zeit und starten am 1. Juli 2027.
Was kostet eine verspätete Corporate-Tax-Erklärung?
Für die ersten zwölf Monate 500 AED je angefangenem Monat, ab dem dreizehnten Monat 1.000 AED je angefangenem Monat. Unabhängig davon fallen auf nicht gezahlte Steuer 14 Prozent Zinsen jährlich an, monatlich berechnet ab dem Tag nach der Abgabefrist. Eine verspätete Registrierung kostet zusätzlich 10.000 AED.
Kann ich die 10.000 AED für die verspätete Registrierung zurückbekommen?
Ja, unter einer Bedingung. Nach Cabinet Decision Nr. 10 von 2024 erlässt oder erstattet die Bundessteuerbehörde die Strafe, wenn die erste Steuererklärung binnen sieben Monaten nach Ende der ersten Steuerperiode eingereicht wurde, also zwei Monate vor der regulären Frist von neun Monaten. Der Erlass gilt für Strafen ab dem 1. Juni 2023 und umfasst Mainland, Free Zone und befreite Personen.
Muss ich auch dann eine Erklärung abgeben, wenn keine Steuer anfällt?
Ja. Jede registrierte Firma muss eine Corporate-Tax-Erklärung einreichen, auch wenn keine Steuer zu zahlen ist. Das gilt ausdrücklich auch für Firmen, die das Small Business Relief nutzen, denn das Relief muss in der Erklärung überhaupt erst gewählt werden.