Firmengründung

Firma in Dubai gründen als Österreicher: Steuern und Wegzug

Firma Dubai Österreich: die VAE-Seite mit 9 Prozent Corporate Tax ist gleich, die österreichische Wegzugs- und Ansässigkeitsseite folgt eigenem Recht.

BD Buchhaltung Dubai Zuletzt aktualisiert 15. September 2026
Firma in Dubai gründen als Österreicher: Steuern und Wegzug

Firma in Dubai gründen als Österreicher? Steuerlich besteht das Vorhaben aus zwei Seiten. Die VAE-Seite ist für Österreicher dieselbe wie für alle: 9 Prozent Corporate Tax auf Gewinne über 375.000 AED, 0 Prozent darunter, 5 Prozent Umsatzsteuer und echte Substanz als Bedingung. Die Heimatseite folgt dagegen österreichischem Recht, mit eigener Wegzugsbesteuerung, eigener DBA-Lage und eigenen Ansässigkeitsregeln.

Dieser Beitrag trennt die beiden Seiten sauber. Die VAE-Seite können wir konkret beschreiben und begleiten, die österreichische Seite halten wir allgemein und verweisen klar auf einen österreichischen Steuerberater. Genau diese Trennung entscheidet, ob die Struktur trägt oder bei der ersten Prüfung auseinanderfällt.

Wie hoch ist die Steuer auf eine Firma in Dubai?

Die VAE-Seite ist schnell und für Österreicher unverändert erklärt. Die UAE Corporate Tax beträgt seit dem 1. Juni 2023 9 Prozent auf den Gewinnteil über 375.000 AED, alles darunter bleibt bei 0 Prozent. Eine Qualifying Free Zone Person kann unter Bedingungen sogar 0 Prozent auf qualifizierende Einkünfte erreichen. Dazu kommt eine Umsatzsteuer von 5 Prozent, und eine persönliche Einkommensteuer auf Gehälter gibt es nicht.

Das ist ein niedriges, reales Niveau, aber an Bedingungen geknüpft. Die 0 Prozent in der Freezone gelten nur bei echter Aktivität und Substanz, und auch die Firma mit 9 Prozent muss registriert sein, Buch führen und eine Steuererklärung abgeben. Wie das im Detail funktioniert, steht im Leitfaden zur Körperschaftsteuer für deutschsprachige Unternehmen und im Vergleich Steuern Dubai gegen Deutschland, der die Größenordnungen einordnet.

Warum entscheidet Substanz über den echten Vorteil?

Der niedrige VAE-Satz nützt wenig, wenn die Heimatbehörde die Struktur nicht anerkennt. Das gilt für Österreicher genauso wie für Deutsche. Eine reine Briefkastenadresse ist kein Steuermodell, sondern ein Risiko. Was zählt, ist echte Substanz: ein tatsächlich genutztes Büro, Tätigkeit vor Ort und Geschäftsführungsentscheidungen, die nachweislich in den VAE getroffen werden.

Wer wirklich nach Dubai verlagert, das Geschäft dort führt und lebt, steht auf festem Grund. Wer nur eine Adresse mietet und aus Österreich weitersteuert, hat kein Fundament. Substanz ist damit die eigentliche Trennlinie zwischen einer günstigen und einer teuren Lösung. Den Umfang unserer Arbeit beim Substanzaufbau finden Sie unter unseren Services.

Wie ist die österreichische Wegzugsbesteuerung einzuordnen?

Hier liegt der wichtigste Unterschied zur deutschen Situation, und hier bleiben wir bewusst allgemein. Österreich kennt grundsätzlich eine eigene Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen, die beim Wegzug greifen kann. Sie ist nicht identisch mit der deutschen Wegzugsteuer nach dem Außensteuergesetz, sie folgt österreichischem Recht mit eigenen Ratenzahlungs- und Aufschubmöglichkeiten.

Welche Beteiligungshöhe, welche Fristen und welche Beträge in Ihrem Fall gelten, nennen wir hier bewusst nicht. Diese Angaben ändern sich, sind vom Einzelfall abhängig und gehören in die Hand eines österreichischen Steuerberaters. Wer die deutsche Regelung als Orientierung nimmt, kann sich täuschen, denn die österreichische Systematik ist eine andere. Zum Verständnis des Mechanismus im Allgemeinen hilft der Beitrag zur Wegzugsteuer im deutschsprachigen Raum, die konkrete österreichische Beurteilung ersetzt er aber nicht.

Der Punkt, der Selbstständige am härtesten trifft

Bei der Wegzugsbesteuerung gibt es einen Unterschied, der in der Praxis über sehr viel Geld entscheidet, und er hängt daran, was wegzieht.

Bei Beteiligungen im Privatvermögen verweist § 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG die Nichtfestsetzung ausdrücklich auf einen Wegzug in einen Staat der Union oder des Wirtschaftsraums. Die Emirate sind keiner von beiden, für sie greift die Ratenregel.

Beim Betriebsvermögen ist es strenger. § 6 Z 6 lit. c EStG nennt die Ratenzahlung ebenfalls nur für die Union und den Wirtschaftsraum. Wer seinen Betrieb nach Dubai verlegt, bei dem ist die Steuer auf die stillen Reserven damit sofort fällig, nicht in Raten. Das trifft genau den Fall, um den es auf dieser Seite geht, nämlich den Selbstständigen, der seine Tätigkeit in die Emirate verlagert.

An dieser Stelle ist Österreich also härter als Deutschland, wo wenigstens sieben Jahresraten möglich sind. Ob und in welcher Form das in Ihrem Fall greift, prüft ein österreichischer Steuerberater vor dem Wegzug, nicht danach.

Ein Vorteil gegenüber Deutschland: das Abkommen besteht

Deutschland hat seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr mit den Emiraten. Österreich hat eines, in Kraft seit 2004. Für die Frage, welcher Staat was besteuern darf, ist das ein erheblicher Unterschied.

Zwei Details dazu, die selten genannt werden. Seit 2023 gilt im österreichischen Abkommen die Anrechnungsmethode statt der früheren Befreiung. Und die Krankenversicherung ist der schwächste Punkt im Vergleich: Die Selbstversicherung nach § 16 ASVG setzt einen Wohnsitz im Inland voraus, eine Anwartschaft wie in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse gibt es im ASVG nicht.

Wann bin ich in Österreich steuerlich nicht mehr ansässig?

Der Umzug allein beendet die österreichische Steuerpflicht nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich tatsächlich und sauber aufgegeben werden. Solange ein steuerlicher Anknüpfungspunkt in Österreich bestehen bleibt, kann die Steuerpflicht fortbestehen, und der erhoffte Vorteil der VAE verpufft.

Auch die DBA-Situation zwischen Österreich und den VAE ist eine eigene und unterscheidet sich von der deutschen Lage mit ihrem seit 2022 ausgesetzten Abkommen. Wie Einkünfte zwischen Österreich und den VAE zugeordnet werden, richtet sich nach österreichischem Recht und dem einschlägigen Abkommensstand. Das ist kein Punkt, den man nebenbei klärt, sondern einer, der vor dem Umzug fachkundig geprüft gehört. Die VAE-Seite steuert dazu das Tax Residency Certificate der FTA bei, das die Ansässigkeit in den VAE belegt.

Welche Seite übernehmen wir?

Die Aufgabenteilung ist klar. Wir sind Ihr Ansprechpartner für die VAE-Seite und arbeiten auf Deutsch: Firmengründung in Freezone oder Mainland, Bankkonto, Corporate-Tax-Registrierung, laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer und der Aufbau echter Substanz. Das ist der Teil, den wir konkret verantworten und zu festen Konditionen anbieten, nachzulesen unter Preise.

Die österreichische Seite, also Wegzugsbesteuerung, Beendigung der Ansässigkeit und die DBA-Beurteilung, übernimmt Ihr österreichischer Steuerberater, idealerweise mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht. Bei Bedarf stimmen wir uns mit ihm ab, damit beide Seiten zusammenpassen. Wer diese Rollen vermischt oder eine Seite überspringt, riskiert genau die Doppelbesteuerung, die er vermeiden wollte. Wie sich die Standortfrage grundsätzlich stellt, zeigt der Beitrag Firma in Dubai oder Deutschland.

Für wen lohnt sich der Schritt?

Ein ehrliches Fazit vermeidet die Pauschale. Für ein ortsgebundenes Geschäft mit Kunden und Team in Österreich ergibt eine Dubai-Firma steuerlich meist keinen Sinn, der Aufwand und die Substanzanforderungen überwiegen den Satzvorteil. Für ein tatsächlich ortsunabhängiges Geschäft, bei dem der Unternehmer bereit ist, echte Substanz in den VAE aufzubauen und die österreichische Seite sauber zu lösen, kann die VAE dagegen deutlich günstiger sein.

Es ist eine Einzelfallentscheidung, keine Frage der Überschrift. Wer den Schritt erwägt, sollte auch das Leben vor Ort realistisch einplanen, dazu hilft der Beitrag Auswandern nach Dubai und die ehrliche Kostenaufstellung unter Was kostet das Leben in Dubai.

Fazit

Firma in Dubai gründen als Österreicher bedeutet, zwei Seiten sauber zu trennen. Die VAE-Seite ist mit 9 Prozent Corporate Tax, 0 Prozent unter der Schwelle, 5 Prozent Umsatzsteuer und der Substanzpflicht klar und für Österreicher unverändert. Die österreichische Seite folgt eigenem Recht mit eigener Wegzugsbesteuerung, eigenen Ratenoptionen und eigener DBA-Lage. Wir übernehmen die VAE-Seite, die Heimatseite gehört zu einem österreichischen Steuerberater.

Sie wollen die VAE-Seite sauber aufsetzen? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, es ist kostenlos und unverbindlich.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die österreichische steuerliche Seite, insbesondere Wegzugsbesteuerung und Ansässigkeit, gehört in die Hand eines österreichischen Steuerberaters.

Weiterlesen: Von der Schweiz nach Dubai ·Firma in Dubai oder Deutschland? Der steuerliche Vergleich ·Steuern in Dubai vs. Deutschland ·Firma in Dubai gründen und in Deutschland wohnen bleiben?

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf eine Firma in Dubai fuer Oesterreicher?

Die VAE-Seite ist für Österreicher dieselbe wie für alle anderen: 9 Prozent Corporate Tax auf den Gewinnteil über 375.000 AED, 0 Prozent darunter, dazu 5 Prozent Umsatzsteuer. Eine persönliche Einkommensteuer auf Gehälter gibt es in den VAE nicht. Voraussetzung für die Anerkennung ist echte Substanz vor Ort. Die österreichische Seite folgt dagegen österreichischem Recht und gehört zu einem österreichischen Steuerberater.

Gibt es in Oesterreich eine Wegzugsbesteuerung auf Firmenanteile?

Ja, Österreich kennt grundsätzlich eine eigene Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen, die beim Wegzug greifen kann und sich von der deutschen Regelung unterscheidet. Es gibt eigene Ratenzahlungs- und Aufschubmöglichkeiten. Die konkreten Voraussetzungen, Fristen und Beträge nennen wir bewusst nicht pauschal, das prüft ein österreichischer Steuerberater in Ihrem Einzelfall.

Ist das Doppelbesteuerungsabkommen Oesterreich VAE dasselbe wie das deutsche?

Nein. Die DBA-Situation zwischen Österreich und den VAE ist eine eigene und unterscheidet sich von der deutschen, bei der das Abkommen seit dem 1. Januar 2022 ausgesetzt ist. Für die Frage, wie Einkünfte zwischen Österreich und den VAE zugeordnet werden, ist die österreichische Rechtslage maßgeblich und gehört fachkundig geprüft.

Wann bin ich in Oesterreich nicht mehr steuerpflichtig?

Das hängt davon ab, ob Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich tatsächlich und sauber beenden. Solange ein steuerlicher Anknüpfungspunkt in Österreich bestehen bleibt, kann die österreichische Steuerpflicht fortbestehen. Diese Beurteilung ist Einzelfall und Aufgabe eines österreichischen Steuerberaters, nicht der VAE-Seite.

Was uebernehmt ihr fuer Oesterreicher in Dubai?

Wir begleiten die komplette VAE-Seite auf Deutsch: Firmengründung in Freezone oder Mainland, Bankkonto, Corporate-Tax-Registrierung, laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer und den Aufbau echter Substanz vor Ort. Die österreichische Wegzugs- und Ansässigkeitsseite übernimmt Ihr österreichischer Steuerberater, mit dem wir uns bei Bedarf abstimmen.

Lohnt sich eine Dubai-Firma fuer jeden Oesterreicher?

Nein. Für ein ortsgebundenes Geschäft in Österreich ergibt eine Dubai-Firma steuerlich oft keinen Sinn. Sinnvoll wird sie bei einem tatsächlich ortsunabhängigen Geschäft, echter Substanz in den VAE und einer sauber gelösten österreichischen Seite. Das ist eine Einzelfallentscheidung, keine Pauschale.

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