Freezone

Freezone-Audit und QFZP: geprüfter Abschluss in Dubai

Freezone-Audit und QFZP in Dubai: Warum die Qualifying Free Zone Person einen geprüften Abschluss, Substanz und die De-minimis-Grenze braucht.

BD Buchhaltung Dubai 4. September 2026
Freezone-Audit und QFZP: geprüfter Abschluss in Dubai

Eine Qualifying Free Zone Person (QFZP) in Dubai zahlt auf qualifizierende Einkünfte 0 Prozent Corporate Tax, muss dafür aber geprüfte Financial Statements führen, ausreichende Substanz in der Freezone nachweisen und die De-minimis-Grenze für nicht qualifizierende Einkünfte einhalten. Der Status ist kein Automatismus, sondern an diese Bedingungen geknüpft. Viele Freezones verlangen ohnehin einen geprüften Abschluss für die Lizenzverlängerung.

Für Freezone-Gründer ist der QFZP-Status oft der Grund, überhaupt in einer Freezone zu sitzen. Der Nullsatz ist attraktiv, doch er ist an Pflichten gebunden, die man laufend erfüllen muss. Dieser Beitrag zeigt, was der Status voraussetzt, warum das Freezone-Audit im Zentrum steht und worauf Sie in der Praxis achten sollten.

Was ist eine Qualifying Free Zone Person?

Eine QFZP ist eine Freezone-Firma, die bestimmte Voraussetzungen der Corporate Tax erfüllt und dadurch auf ihre qualifizierenden Einkünfte 0 Prozent zahlt. Die Corporate Tax gilt in den VAE seit dem 1. Juni 2023, der reguläre Satz beträgt 9 Prozent auf Gewinne über 375.000 AED. Der QFZP-Status ist die Ausnahme davon für qualifizierende Einkünfte, aber eben nur, solange die Bedingungen eingehalten werden.

Wichtig ist die Unterscheidung: Freezone-Firma zu sein bedeutet nicht automatisch, QFZP zu sein. Der Status muss aktiv erfüllt werden, und er kann verloren gehen. Auch eine QFZP ist im Übrigen zur Registrierung und zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, der Nullsatz befreit nicht von diesen Pflichten. Wie sich Freezone und Mainland grundsätzlich unterscheiden, zeigt unser Beitrag zu Freezone vs. Mainland in Dubai.

Welche Bedingungen muss eine QFZP erfüllen?

Der Status ruht auf mehreren Säulen, die gemeinsam erfüllt sein müssen. Fällt eine weg, ist der Status gefährdet.

BedingungWas dahintersteckt
Geprüfte Financial Statementsein Jahresabschluss mit Testat eines Wirtschaftsprüfers
Ausreichende Substanzechte Kernaktivitäten in der Freezone mit Personal und Räumen
De-minimis-GrenzeBegrenzung der nicht qualifizierenden Einkünfte
Qualifizierende EinkünfteEinkünfte, die den Anforderungen für den 0-Prozent-Satz genügen

Diese Bedingungen greifen ineinander. Es reicht nicht, eine davon zu erfüllen, sie müssen zusammen und laufend eingehalten werden. Genau das macht die QFZP zu einem Thema für die laufende Buchhaltung und nicht nur für den Jahresabschluss.

Warum steht der geprüfte Abschluss im Zentrum?

Weil ohne geprüfte Financial Statements der QFZP-Status nicht in Anspruch genommen werden kann. Ein geprüfter (audited) Abschluss bedeutet, dass ein Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt und nach IFRS erstellt wurde. Dieses Testat ist die formale Voraussetzung für den Nullsatz.

Der Vorteil ist, dass die Prüfung in der Praxis oft doppelt gebraucht wird. Viele Freezones verlangen einen geprüften Abschluss ohnehin für die jährliche Lizenzverlängerung, unabhängig vom QFZP-Status. Wer also in einer solchen Zone sitzt, kommt am Audit kaum vorbei und kann es zugleich für den QFZP-Nachweis nutzen. Wie ein Abschluss aufgebaut ist und wann eine Prüfung fällig wird, beschreibt unser Beitrag zum Jahresabschluss in Dubai.

Was bedeutet ausreichende Substanz?

Ausreichende Substanz heißt, dass die Firma ihre Kernaktivitäten tatsächlich in der Freezone ausübt, mit angemessenem Personal, geeigneten Räumlichkeiten und entsprechenden Ausgaben vor Ort. Eine reine Briefkastenstruktur ohne echte Tätigkeit genügt nicht. Die Behörde will sehen, dass die wirtschaftliche Wertschöpfung wirklich in der Zone stattfindet.

Diese Anforderung hängt eng mit den Economic-Substance-Regeln zusammen und ist eine der zentralen Bedingungen für den QFZP-Status. Was genau als ausreichend gilt, richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit und sollte im Einzelfall geklärt werden. Die Hintergründe zur Substanz erklärt unser Beitrag zu den ESR-Substanzanforderungen in Dubai.

Wie funktioniert die De-minimis-Grenze?

Die De-minimis-Grenze begrenzt den Anteil nicht qualifizierender Einkünfte, den eine QFZP erzielen darf, ohne den Status zu verlieren. Eine QFZP darf also in einem gewissen, eng begrenzten Rahmen auch nicht qualifizierende Einkünfte haben. Überschreitet sie diese Grenze, entfällt der 0-Prozent-Vorteil, und es greift der reguläre Satz.

Wo die Grenze im konkreten Fall genau liegt und welche Einkünfte als qualifizierend oder nicht qualifizierend einzuordnen sind, hängt von der Struktur des Unternehmens ab. Das ist einer der Punkte, an denen eine pauschale Antwort leicht in die Irre führt, deshalb sollte die Einordnung im Einzelfall geprüft werden. Wichtig für die Praxis ist, dass die Zusammensetzung der Einkünfte laufend überwacht wird, damit die Grenze nicht unbemerkt gerissen wird.

Neu ab 2026: der zusätzliche Bericht für Warenvertrieb

Seit dem FTA-Beschluss Nr. 6 von 2026 reicht der geprüfte Jahresabschluss für eine Gruppe von Freezone-Firmen nicht mehr aus. Betroffen sind QFZP, deren qualifizierende Tätigkeit der Vertrieb von Waren in oder aus einer Designated Zone ist. Wer keine Waren vertreibt, ist von der Neuerung nicht betroffen.

Diese Firmen brauchen zusätzlich einen jährlichen Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen nach dem internationalen Standard ISRS 4400, erstellt von einem unabhängigen externen Prüfer. Der Bericht enthält kein Prüfungsurteil, sondern Tatsachenfeststellungen zu genau festgelegten Punkten. Er ersetzt den geprüften Jahresabschluss also nicht, er kommt obendrauf.

Drei Punkte sind terminlich entscheidend:

  • Die Pflicht gilt für Steuerperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
  • Der Bericht ist spätestens 30 Tage nach der Frist für die Körperschaftsteuererklärung einzureichen.
  • Für eine Steuerperiode, die am 31.12.2026 endet, heißt das konkret: Erklärung bis 30.09.2027, Bericht bis 30.10.2027.

Die Folge eines Versäumnisses ist unverhältnismäßig hart. Fehlt der Bericht, gelten die Bedingungen als nicht erfüllt. Der QFZP-Status entfällt dann rückwirkend ab Beginn der betroffenen Steuerperiode und für die vier folgenden Steuerperioden. Aus einer versäumten Frist werden also fünf Jahre mit 9 Prozent auf das gesamte Einkommen.

Wer Waren über eine Designated Zone vertreibt, sollte den Prüfer deshalb nicht erst nach dem Jahresabschluss suchen, sondern die Untersuchungshandlungen von vornherein mit einplanen.

Was passiert, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind?

Dann geht der QFZP-Status verloren. Wer die De-minimis-Grenze überschreitet, keine ausreichende Substanz nachweist oder keinen geprüften Abschluss vorlegt, verliert den Vorteil auf qualifizierende Einkünfte. In der Folge greift der reguläre Satz von 9 Prozent auf Gewinne über 375.000 AED. Der Unterschied zwischen 0 und 9 Prozent kann erheblich sein, deshalb ist die laufende Überwachung der Bedingungen so wichtig.

Genau hier liegt die praktische Herausforderung. Der Status wird nicht einmal geprüft und dann vergessen, sondern muss über das ganze Jahr gehalten werden. Eine laufend geführte Buchhaltung ist die Grundlage, um Substanz, Einkünfte und die De-minimis-Grenze im Blick zu behalten. Was diese Pflicht umfasst, steht in unserem Beitrag zur Buchhaltungspflicht in Dubai.

So begleiten wir Ihre QFZP-Compliance

Wir führen Ihre Bücher nach IFRS, erstellen die Financial Statements, koordinieren die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer für das Testat und behalten die Zusammensetzung Ihrer Einkünfte im Blick, damit die De-minimis-Grenze eingehalten wird. So bleiben die Voraussetzungen für den QFZP-Status laufend erfüllt und nicht erst am Jahresende ein Thema. Den Umfang finden Sie unter unseren Services, die Konditionen unter Preise.

Fazit

Der QFZP-Status in Dubai bringt 0 Prozent Corporate Tax auf qualifizierende Einkünfte, verlangt dafür aber geprüfte Financial Statements, ausreichende Substanz in der Freezone und die Einhaltung der De-minimis-Grenze für nicht qualifizierende Einkünfte. Viele Freezones fordern den geprüften Abschluss ohnehin für die Lizenzverlängerung. Wer die Bedingungen laufend überwacht und sauber bucht, hält den Status. Wer sie reißt, zahlt den regulären Satz von 9 Prozent.

Wollen Sie Ihren QFZP-Status sicher halten und das Freezone-Audit sauber vorbereiten? Sprechen Sie mit uns, das Erstgespräch ist kostenlos.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Registrierung und Erklärung übernehmen wir als Corporate Tax in den VAE: Registrierung und Erklärung.

Weiterlesen: DMCC Freezone Dubai ·IFZA Freezone Dubai ·Welche Freezone in Dubai ist die richtige für dich? ·Freezone oder Mainland in Dubai? Der klare Vergleich

Häufige Fragen

Was ist eine Qualifying Free Zone Person (QFZP)?

Eine Qualifying Free Zone Person ist eine Freezone-Firma, die bestimmte Voraussetzungen der Corporate Tax erfüllt und dadurch auf qualifizierende Einkünfte 0 Prozent zahlt. Der Status ist kein Automatismus, sondern an Bedingungen geknüpft, unter anderem geprüfte Financial Statements, ausreichende Substanz und die Einhaltung der De-minimis-Grenze für nicht qualifizierende Einkünfte.

Braucht eine QFZP einen geprüften Abschluss?

Ja. Für den QFZP-Status sind geprüfte (audited) Financial Statements erforderlich. Ohne ein Testat eines Wirtschaftsprüfers lässt sich der Status nicht in Anspruch nehmen. Viele Freezones verlangen einen geprüften Abschluss ohnehin als Teil der jährlichen Lizenzverlängerung, sodass die Prüfung in der Praxis oft doppelt relevant ist.

Was bedeutet die De-minimis-Grenze?

Die De-minimis-Grenze begrenzt den Anteil nicht qualifizierender Einkünfte, den eine QFZP erzielen darf, ohne den Status zu verlieren. Übersteigen die nicht qualifizierenden Einkünfte diese Grenze, entfällt der 0-Prozent-Vorteil. Wo die Grenze im konkreten Fall genau liegt und welche Einkünfte hineinzählen, hängt von der Struktur ab und sollte im Einzelfall geklärt werden.

Was heißt ausreichende Substanz?

Ausreichende Substanz bedeutet, dass die Firma ihre Kernaktivitäten tatsächlich in der Freezone ausübt, mit angemessenem Personal, Räumlichkeiten und Ausgaben vor Ort. Eine reine Briefkastenstruktur genügt nicht. Die Substanzanforderungen hängen mit den Economic-Substance-Regeln zusammen und sind eine der zentralen Bedingungen für den QFZP-Status.

Verlangt jede Freezone einen geprüften Abschluss?

Nicht jede, aber viele. Zahlreiche Freezones fordern einen geprüften Abschluss als Bedingung für die jährliche Lizenzverlängerung, unabhängig vom QFZP-Status. Ob die Prüfung für Ihre Zone und Struktur gilt, sollte im Einzelfall geprüft werden, da sich die Vorgaben zwischen den Zonen unterscheiden.

Was passiert, wenn die QFZP-Bedingungen nicht erfüllt sind?

Wer die Bedingungen nicht einhält, etwa die De-minimis-Grenze überschreitet oder keine ausreichende Substanz nachweist, verliert den QFZP-Status und den 0-Prozent-Vorteil auf qualifizierende Einkünfte. Dann greift der reguläre Satz von 9 Prozent auf Gewinne über 375.000 AED. Deshalb ist die laufende Überwachung der Bedingungen so wichtig.

Zurück zum Blog
#Freezone#QFZP#Audit#Corporate Tax#Substanz

Bereit für deutsche Präzision
in Dubai?

30 Minuten. Unverbindlich. Auf Deutsch. Wir schauen uns dein Setup an und sagen dir, wo du stehst.

Unverbindlich · 30 Min · auf Deutsch