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Freihandelsabkommen EU und VAE: der Stand und was er für Sie bedeutet

Die EU und die VAE verhandeln seit Mai 2025 über ein Freihandelsabkommen. Was heute an Zoll und Einfuhrsteuer anfällt, was sich ändern würde und warum es kein Ersatz für ein Doppelbesteuerungsabkommen ist.

BD Buchhaltung Dubai 10. September 2026
Freihandelsabkommen EU und VAE: der Stand und was er für Sie bedeutet

Die Europäische Union und die Vereinigten Arabischen Emirate verhandeln über ein Freihandelsabkommen. Für deutsche Unternehmer, die von Dubai aus handeln, ist das die wirtschaftlich bedeutendste Entwicklung der letzten Jahre. Gleichzeitig kursieren dazu zwei Missverständnisse, die teuer werden können: dass es schon gilt, und dass es die Steuerfrage zwischen Deutschland und den VAE löst.

Dieser Beitrag ordnet den Stand ein, beschreibt die heutige Rechtslage bei Zoll und Einfuhrsteuer und zieht die Grenze zu dem, was ein Handelsabkommen ausdrücklich nicht regelt.

Wo die Verhandlungen stehen

Die Verhandlungen wurden am 28. Mai 2025 formell aufgenommen, die erste Verhandlungsrunde fand am 24. Juni 2025 statt. Inhaltlich geht es nach Darstellung der Europäischen Kommission um drei Felder: den Abbau von Zöllen auf Waren, die Erleichterung von Dienstleistungen, digitalem Handel und Investitionsflüssen sowie um strategische Sektoren wie erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und kritische Rohstoffe.

Ein Abschluss liegt Stand September 2026 nicht vor. Für die Praxis heißt das schlicht: Es gilt weiterhin das geltende Zollrecht. Wer heute kalkuliert, kalkuliert ohne Abkommen.

Was heute bei der Einfuhr anfällt

Die VAE sind Teil der GCC-Zollunion. Seit dem 1. Januar 2003 gilt ein gemeinsamer Außenzoll von grundsätzlich 5 Prozent auf den CIF-Wert, also auf Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung. Für bestimmte Warengruppen, etwa Alkohol und Tabak, gelten abweichende und deutlich höhere Sätze. Daneben existieren Befreiungen und Erleichterungen.

Auf diesen Betrag kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 5 Prozent, berechnet auf CIF-Wert plus Zoll. Die Systematik entspricht damit der deutschen Einfuhrumsatzsteuer, nur mit einem erheblich niedrigeren Satz. Wie die VAT im laufenden Betrieb funktioniert, steht im Beitrag VAT in Dubai: Umsatzsteuer anmelden, erklären, Fristen.

Die Freezone ist der eigentliche Hebel

Ware, die in einer Freezone liegt, ist zunächst nicht mit Zoll belastet. Er entsteht erst, wenn die Ware das Zollgebiet betritt, also auf das Festland der VAE oder in einen anderen GCC-Staat gebracht wird. Wird sie aus der Freezone wieder in ein Land außerhalb des GCC ausgeführt, bleibt sie zollfrei.

Genau darauf beruht das Geschäftsmodell vieler Handelsunternehmen in Dubai: Die Ware wird zwischengelagert, umgeschlagen und weiterverkauft, ohne dass in den VAE Zoll anfällt. Welche Struktur dafür die richtige ist, hängt davon ab, wo Ihre Kunden sitzen. Der Vergleich der Modelle steht im Beitrag Freezone oder Mainland in Dubai.

Was ein Abkommen ändern würde

Fällt der Außenzoll für Waren aus der EU ganz oder teilweise weg, betrifft das vor allem zwei Gruppen: Importeure, die europäische Ware auf dem VAE-Festland verkaufen, und Hersteller, die aus der EU zuliefern lassen. Bei 5 Prozent auf den CIF-Wert ist das kein dramatischer Einzelposten, in Summe aber ein spürbarer Margenhebel.

Für den reinen Re-Export über eine Freezone ändert sich dagegen wenig, weil dort heute schon kein Zoll anfällt. Wer sein Modell also auf Umschlag statt auf Inlandsverkauf aufgebaut hat, wartet auf ein Abkommen, das ihm wenig bringt.

Ein zweiter Punkt wird meist übersehen: Ein Freihandelsabkommen erleichtert typischerweise auch Dienstleistungen und Investitionen. Für Berater, Agenturen und Softwareanbieter, die von Dubai aus in die EU verkaufen, kann das mittelfristig wichtiger sein als jeder Warenzoll.

Was in Berlin konkret passiert ist

Am 9. und 10. September 2026 war Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan zum Staatsbesuch in Deutschland, dem ersten eines Präsidenten der VAE überhaupt. Der Ablauf in Stichpunkten:

  • Empfang mit militärischen Ehren durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das Gespräch der beiden fand in der Villa Borsig statt
  • Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz im Kanzleramt
  • Besuch im Bundestag, dort Gespräch mit Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Abgeordneten
  • Kranzniederlegung an der Neuen Wache
  • Zur Delegation gehörten unter anderem Außenminister Scheich Abdullah bin Zayed Al Nahyan und Scheich Hamdan bin Mohamed Al Nahyan

Wirtschaftlich ist die wichtigste Zahl eine Investitionsankündigung: Die VAE wollen nach eigenen Angaben 40 Milliarden Euro in Deutschland investieren, im Schwerpunkt in künstliche Intelligenz, Energie und Infrastruktur. Insgesamt waren 40 bis 45 Vereinbarungen zwischen Regierungen und Unternehmen vorgesehen, dazu Absprachen zur Außen-, Sicherheits- und Rüstungspolitik.

Zur Einordnung: Die diplomatischen Beziehungen bestehen seit 1972, die strategische Partnerschaft seit 2004. Das bilaterale Handelsvolumen lag 2025 bei rund 15,5 Milliarden US-Dollar, die VAE sind damit Deutschlands wichtigster Partner am Golf.

Die wichtigste Abgrenzung: kein Ersatz für ein Steuerabkommen

Hier liegt das Missverständnis, das in der Beratung am häufigsten auftaucht. Ein Handelsabkommen regelt Zölle und Marktzugang. Es regelt nicht, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf.

Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Das frühere Abkommen ist ausgelaufen und wurde von deutscher Seite bewusst nicht verlängert. Auch beim Staatsbesuch wurde kein solches Abkommen unterzeichnet.

Ein Satz in der gemeinsamen Erklärung ist für deutsche Unternehmer trotzdem die wichtigste Zeile des ganzen Besuchs. Beide Seiten erklärten darin, sie sähen dem baldigen Abschluss der noch verhandelten Instrumente entgegen, ausdrücklich einschließlich der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Im Original: „looked forward to the early conclusion of the remaining instruments under negotiation, including on the avoidance of double taxation.”

Das ist keine Unterschrift und kein Datum, aber es ist die erste offizielle Bestätigung auf Staatsebene, dass zu diesem Thema überhaupt verhandelt wird. Wer auswandert, sollte die Entwicklung verfolgen und trotzdem nach heutiger Rechtslage planen. Bis ein Abkommen unterzeichnet, ratifiziert und in Kraft ist, vergehen erfahrungsgemäß Jahre.

Was der abkommenslose Zustand praktisch bedeutet, steht ausführlich im Beitrag Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE. Kurz gesagt: Ohne Abkommen entscheidet jeder Staat nach seinem nationalen Recht, und deutsche Einkünfte können weiter steuerpflichtig bleiben.

Was Sie jetzt sinnvollerweise tun

Kalkulieren Sie mit den heutigen 5 Prozent, nicht mit einem erhofften Abkommen. Ein Verhandlungsprozess dieser Größe dauert erfahrungsgemäß Jahre, und selbst nach der Unterzeichnung folgen Ratifizierung und Übergangsfristen.

Prüfen Sie zweitens, ob Ihr Warenweg überhaupt zollrelevant ist. Viele Unternehmen zahlen heute Zoll, weil ihre Struktur historisch gewachsen ist, nicht weil sie es müssten.

Und trennen Sie drittens sauber zwischen Handelsrecht und Steuerrecht. Der Standortvorteil der VAE liegt in der Unternehmensbesteuerung, und der hängt an Ihrer Ansässigkeit und Ihrer Struktur, nicht an einem Handelsabkommen. Den Überblick dazu gibt der Leitfaden zu den Steuern in Dubai.

Fazit

Die EU und die VAE verhandeln seit Mai 2025, ein Abschluss steht aus. Heute gilt: 5 Prozent Außenzoll auf den CIF-Wert, 5 Prozent Einfuhrumsatzsteuer darauf, und in der Freezone entsteht Zoll erst beim Übertritt ins Zollgebiet. Ein künftiges Abkommen wird Importeure entlasten und Dienstleistern den Marktzugang erleichtern.

Was es nicht tut: die deutsche Steuerfrage lösen. Diese Lücke bleibt offen, auch nach einem historischen Staatsbesuch mit 45 Vereinbarungen.

Quellen

Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Zollrechtliche Einordnungen im konkreten Fall gehören zum Zollberater, die deutsche Steuerpflicht zum deutschen Steuerberater.

Weiterlesen: DMCC Freezone Dubai ·E-Commerce-Firma in Dubai gründen ·7 Fehler bei der Firmengründung in Dubai ·ADGM Abu Dhabi

Häufige Fragen

Gibt es ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den VAE?

Noch nicht. Die Verhandlungen wurden am 28. Mai 2025 formell aufgenommen, die erste Runde fand am 24. Juni 2025 statt. Ein abgeschlossenes Abkommen gibt es Stand September 2026 nicht. Bis es in Kraft tritt, gelten die heutigen Zollregeln unverändert.

Wie hoch ist der Zoll bei der Einfuhr in die VAE?

Der gemeinsame Außenzoll der GCC-Zollunion beträgt seit dem 1. Januar 2003 grundsätzlich 5 Prozent auf den CIF-Wert der Ware, also auf Warenwert plus Fracht und Versicherung. Für einzelne Warengruppen wie Alkohol und Tabak gelten abweichende, deutlich höhere Sätze, und es gibt Befreiungen.

Zahle ich in einer Freezone Zoll?

Solange die Ware in der Freezone bleibt, fällt kein Zoll an. Er entsteht erst, wenn die Ware auf das Festland der VAE oder in einen anderen GCC-Staat gebracht wird. Wird sie aus der Freezone wieder in ein Land außerhalb des GCC ausgeführt, bleibt sie zollfrei.

Wird durch das Freihandelsabkommen die Doppelbesteuerung geregelt?

Nein. Ein Freihandelsabkommen betrifft Zölle, Dienstleistungen, digitalen Handel und Investitionen. Es regelt nicht, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen, daran ändert ein Handelsabkommen nichts.

Wurde beim Staatsbesuch im September 2026 ein Steuerabkommen geschlossen?

Unterzeichnet wurde keines. In der gemeinsamen Erklärung halten beide Seiten aber ausdrücklich fest, dass sie dem baldigen Abschluss der noch verhandelten Instrumente entgegensehen, einschließlich der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ein Abkommen ist also in Verhandlung, ein Inkrafttreten steht nicht fest.

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