Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE: der aktuelle Stand

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE ist seit 1. Januar 2022 ausgesetzt. Ohne DBA greifen nationale Regeln und Rückfallklauseln, das hat Folgen.

BD Buchhaltung Dubai 5. August 2026
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE: der aktuelle Stand

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist seit dem 1. Januar 2022 ausgesetzt. Es gibt aktuell kein aktives DBA. Das ist der zentrale, oft verschwiegene Punkt: Ohne Abkommen greifen die nationalen Regeln beider Staaten und deutsche Rückfallklauseln, deutsche Einkünfte können also weiter in Deutschland steuerpflichtig bleiben, trotz Wohnsitz oder Firma in Dubai.

Viele Auswanderer gehen selbstverständlich von einem schützenden Abkommen aus, so wie es Deutschland mit fast allen wichtigen Ländern hat. Bei den VAE stimmt das seit Anfang 2022 nicht mehr. Dieser Beitrag erklärt den Stand nüchtern und was daraus folgt.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE?

Nein, im Moment nicht. Das frühere Abkommen ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde von deutscher Seite bewusst nicht verlängert. Seit dem 1. Januar 2022 besteht damit ein abkommensloser Zustand.

Das ist bemerkenswert, weil Deutschland mit über 90 Staaten ein DBA unterhält. Ausgerechnet gegenüber den steuerlich attraktiven VAE steht es aktuell ohne Abkommen da, und damit nahezu allein unter den großen Industrienationen. Stand Juli 2026 ist kein neues Abkommen in Kraft.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt normalerweise, welcher der beiden Staaten welche Einkünfte besteuern darf, und verhindert so, dass dasselbe Einkommen zweimal belastet wird. Fällt dieses Regelwerk weg, entscheidet jeder Staat allein nach seinem nationalen Recht.

Was bedeutet der abkommenslose Zustand praktisch?

Ohne Abkommen gelten die nationalen Steuergesetze beider Länder unabhängig nebeneinander. Für die deutsche Seite heißt das vor allem:

  • Wer in Deutschland steuerlich ansässig bleibt, wird dort weiter mit dem Welteinkommen veranlagt.
  • Die in den VAE gezahlten Steuern, etwa die 9% Corporate Tax, beenden die deutsche Steuerfrage nicht automatisch.
  • Es gibt keinen vertraglichen Mechanismus, der Besteuerungsrechte klar zuweist. Die Zuordnung folgt allein deutschem Recht.

Der Umzug oder die Firmengründung in Dubai löst die deutsche Steuerpflicht also nicht von selbst. Ob und wie weit Deutschland weiter besteuert, hängt an der Ansässigkeit und am sauberen Vollzug des Wegzugs.

Was sind Rückfallklauseln, und warum sind sie hier wichtig?

Rückfallklauseln (auch „Subject-to-tax”-Klauseln) sorgen dafür, dass das deutsche Besteuerungsrecht zurückfällt, wenn Einkünfte im Ausland nicht oder nur sehr gering besteuert werden. Sie sind teils im nationalen Recht, teils in Abkommen verankert.

Gerade bei den VAE sind sie brisant, weil dort viele Einkünfte mit 0% belegt sind. Wo im Ausland keine Steuer greift, kann eine Rückfallklausel dazu führen, dass Deutschland besteuert, sofern eine deutsche Steuerpflicht dem Grunde nach besteht. Der Steuervorteil vor Ort wird dann durch die deutsche Seite eingefangen, statt erhalten zu bleiben.

Das ist kein Automatismus für jeden Fall, aber es ist der Grund, warum die pauschale Aussage „in Dubai ist alles steuerfrei” für deutsche Steuerpflichtige gefährlich verkürzt ist. Wie viel vom Ruf übrig bleibt, haben wir separat aufgeschrieben: Ist Dubai wirklich steuerfrei?

Werde ich jetzt doppelt besteuert?

Nicht zwangsläufig, und hier lohnt die Ehrlichkeit in beide Richtungen. Eine echte Doppelbesteuerung entsteht, wenn zwei Staaten denselben Betrag belasten. Weil die VAE auf Gehälter und viele private Einkünfte 0% Einkommensteuer erheben, gibt es oft schlicht keine zweite Belastung, die sich mit einer deutschen überschneiden könnte.

Das Problem ist also weniger die klassische Doppelbelastung, sondern der fehlende vertragliche Schutz und die Unsicherheit der Zuordnung. Ohne Abkommen gibt es keinen klaren Vertragstext, auf den man sich berufen kann, und die deutsche Steuerpflicht muss im Einzelfall sauber geprüft werden. Vereinfacht: Der Ärger kommt selten von zwei Steuern auf einmal, sondern von der einen deutschen Steuer, mit der man nicht gerechnet hat.

Und Österreich? Ein häufiger Irrtum

Weil viele Ratgeber Deutschland und Österreich in einen Topf werfen, hier die klare Trennung: Österreich hat sein Abkommen mit den VAE novelliert, es ist weiterhin in Kraft. Nur das deutsche Abkommen ist ausgesetzt.

Deutsche und österreichische Auswanderer in Dubai stehen steuerlich also nicht auf derselben Grundlage. Wer eine österreichische Quelle liest oder einen Bekannten mit österreichischem Pass hört, überträgt dessen Situation besser nicht ungeprüft auf sich. Der abkommenslose Zustand ist eine deutsche Besonderheit.

Wie war die Lage vor 2022, und was hat sich geändert?

Bis Ende 2021 gab es zwischen Deutschland und den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen, das allerdings eine Besonderheit hatte: Weil die VAE damals kaum eigene Steuern erhoben, war es weniger ein klassisches Abkommen zur Vermeidung echter Doppelbesteuerung als vielmehr ein Instrument zur Aufteilung der Besteuerungsrechte. Deutschland sah darin über die Jahre keinen ausreichenden Nutzen mehr und ließ es auslaufen, statt es zu verlängern.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt der abkommenslose Zustand. Interessant ist der Zeitpunkt: Kurz darauf, zum 1. Juni 2023, führten die VAE ihre Corporate Tax ein. Der Standort ist damit steuerlich erwachsener geworden, ohne dass parallel ein neues Abkommen den Umgang mit dieser Steuer zwischen beiden Ländern regelt. Für deutsche Unternehmer entsteht so eine ungewöhnliche Lücke: Es gibt jetzt eine ausländische Steuer, aber kein Abkommen, das ihre Anrechnung oder Freistellung vertraglich absichert.

Ob und wann ein neues Abkommen kommt, ist offen. Bis dahin gilt der Grundsatz: Wer plant, plant nach dem heutigen Stand, nicht nach einem erhofften künftigen Abkommen.

Was folgt daraus für Ihre Planung?

Der fehlende Abkommensschutz macht zwei Dinge wichtiger als sonst:

  1. Der Wegzug muss steuerlich echt und vollständig sein. Ein halber Umzug mit weiterbestehendem Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland hält die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht aufrecht, mit allen Folgen.
  2. Die deutsche Ausreise gehört durchgerechnet, bevor sie passiert. Dazu zählt auch die Wegzugsteuer nach § 6 AStG, die GmbH-Inhaber ab 1% Beteiligung trifft.

Ganz klar gesagt: Die Prüfung Ihrer deutschen Steuerpflicht, der Ansässigkeit und der Rückfallklauseln ist deutsches Steuerrecht und gehört zu einem deutschen Steuerberater. Themen wie die 183-Tage-Frage und die genaue Bestimmung der Ansässigkeit sind komplex und individuell, dafür ersetzt kein Blogbeitrag die persönliche Beratung.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die VAE-Seite: Buchhaltung, Corporate Tax und VAT vor Ort, FTA-Registrierung, Jahresabschluss nach IFRS. Wir arbeiten mit Ihrem deutschen Steuerberater zusammen, damit beide Seiten zusammenpassen, aber wir stellen uns nicht als Ersatz für ihn dar.

Fazit

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist seit dem 1. Januar 2022 ausgesetzt, ein aktives DBA gibt es aktuell nicht. Das ist kein Detail, sondern der Kern der ehrlichen Beratung: Ohne Abkommen greifen nationale Regeln und Rückfallklauseln, und deutsche Einkünfte können weiter steuerpflichtig sein. Der Standortvorteil bleibt, aber er trägt nur mit einem sauberen Wegzug und geklärter deutscher Seite.

Für die VAE-Seite übernehmen wir alles zu festen Preisen, auf Deutsch.

Sprechen Sie mit uns, das Erstgespräch ist kostenlos. Für die deutsche Steuerfrage binden wir einen deutschen Steuerberater ein.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zum deutschen und internationalen Steuerrecht und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ihre konkrete Ansässigkeit und Steuerpflicht prüft ein deutscher Steuerberater.

Weiterlesen: Wegzugsteuer ·Die häufigsten Buchhaltungsprobleme und wie man sie löst ·Steuerlicher Wohnsitz in Dubai und das Tax Residency ·Als Deutscher nach Dubai auswandern

Häufige Fragen

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Nein, aktuell nicht. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist seit dem 1. Januar 2022 ausgesetzt. Es besteht derzeit kein aktives Abkommen. Damit gehört Deutschland zu den wenigen großen Industrienationen ohne Abkommensschutz gegenüber den VAE.

Was bedeutet das fehlende DBA praktisch?

Ohne aktives Abkommen greifen die nationalen Steuerregeln beider Staaten sowie deutsche Rückfallklauseln. Wer in Deutschland steuerlich ansässig bleibt, wird dort weiter mit dem Welteinkommen veranlagt. Deutsche Einkünfte können also trotz Bezug zu den VAE in Deutschland steuerpflichtig sein.

Werde ich jetzt doppelt besteuert?

Nicht zwangsläufig. Die VAE erheben auf Gehälter 0% Einkommensteuer, sodass in vielen Fällen keine echte Doppelbelastung auf denselben Betrag entsteht. Ohne Abkommen fehlt aber der klare, vertragliche Schutzmechanismus, weshalb die Zuordnung im Einzelfall von einem deutschen Steuerberater geprüft werden sollte.

Was sind Rückfallklauseln?

Rückfallklauseln sorgen dafür, dass das deutsche Besteuerungsrecht zurückfällt, wenn Einkünfte im Ausland nicht oder nur gering besteuert werden. Da die VAE viele Einkünfte mit 0% belegen, können solche Klauseln dazu führen, dass Deutschland weiter besteuert, sofern eine deutsche Steuerpflicht besteht.

Gilt das auch für Österreich?

Nein. Das ist ein häufiger Irrtum. Österreich hat sein Abkommen mit den VAE novelliert, es ist weiterhin in Kraft. Nur das deutsche Abkommen ist ausgesetzt. Deutsche und österreichische Auswanderer in Dubai stehen steuerlich also nicht auf derselben Grundlage.

Wer klärt meine konkrete Situation ohne DBA?

Die Prüfung Ihrer deutschen Steuerpflicht, Ansässigkeit und der Anwendung von Rückfallklauseln gehört zu einem deutschen Steuerberater. Wir begleiten die VAE-Seite mit Buchhaltung, Corporate Tax und VAT vor Ort und arbeiten mit Ihrem deutschen Berater zusammen.

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