Jahresabschluss und Reporting für VAE-Firmen
Jahresabschluss nach IFRS für Firmen in den VAE: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cash-Flow und prüfbereite Unterlagen. Auch für Freezones mit Prüfungspflicht.
Der Jahresabschluss ist die Grundlage für Steuererklärung, Lizenzverlängerung und, je nach Freezone, für die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Wir erstellen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Cash-Flow nach IFRS und bereiten die Unterlagen so auf, dass eine Prüfung ohne Nacharbeit durchläuft.
Braucht meine Freezone-Firma einen geprüften Abschluss?
Das hängt von der Freezone ab und ist einer der am häufigsten unterschätzten Unterschiede zwischen den Zonen. Manche verlangen zur Lizenzverlängerung einen testierten Abschluss mit fester Frist, andere nicht. Wer das erst bei der Verlängerung erfährt, steht unter Zeitdruck.
Unabhängig davon gilt: Ohne ordentlichen Abschluss lässt sich die Steuererklärung nicht sauber erstellen, und bei Rückfragen der Behörde fehlt die Grundlage.
Was liefern wir konkret?
Der Abschluss ist bei uns kein Nebenprodukt der Buchhaltung, sondern ein eigener Arbeitsschritt mit Abstimmung.
- Bilanz nach IFRS
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Cash-Flow-Rechnung
- Abstimmung von Beständen, Forderungen und Rückstellungen
- Prüfbereite Dokumentation für den Wirtschaftsprüfer
Welche Posten werden am häufigsten vergessen?
Drei Positionen fehlen in der Praxis besonders oft: die Rückstellung für Abfindungsansprüche der Mitarbeiter, die Abgrenzung im Voraus bezahlter Umsätze und die Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen. Alle drei verschieben das Ergebnis erheblich, und alle drei fallen bei einer Prüfung auf.
Wer sie erst im Abschluss entdeckt, hat unterjährig mit falschen Zahlen gesteuert. Deshalb prüfen wir sie laufend mit, nicht erst am Jahresende.
Häufige Fragen
Ist ein Jahresabschluss in den VAE Pflicht?
Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung ist Pflicht, und der Abschluss ist die Grundlage für die Steuererklärung. Ob zusätzlich eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verlangt wird, hängt von der Freezone und der Struktur ab. Wir klären das für Ihren Fall vorab.
Wann sollte ich mit dem Abschluss anfangen?
Früher, als die meisten denken. Wenn die Buchhaltung laufend sauber geführt wird, ist der Abschluss überwiegend Abstimmungsarbeit. Wenn nicht, wird daraus eine Aufarbeitung mehrerer Monate, und dann werden Fristen eng.
Übernehmen Sie auch die Prüfung selbst?
Die Prüfung führt ein zugelassener Wirtschaftsprüfer durch, das ist eine eigene Berufsqualifikation. Wir erstellen den Abschluss, bereiten die Unterlagen prüfbereit auf und begleiten den Prüfungsprozess, damit er ohne Rückfragen und Nacharbeit läuft.
Was ist, wenn die Bücher der Vorjahre unvollständig sind?
Dann arbeiten wir sie zuerst auf. Ein Abschluss auf lückenhafter Grundlage ist wertlos, weil er weder der Steuererklärung noch einer Prüfung standhält. Die Aufarbeitung ist Aufwand, aber sie ist immer günstiger als eine Korrektur nach einer Prüfung.