Steuerberatung in Dubai und den VAE
Steuerliche Betreuung für Unternehmen in den VAE: Corporate Tax, VAT, Registrierungen und Fristen. Deutschsprachig, vor Ort lizenziert, zu festen Preisen.
Wir betreuen Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten steuerlich: Corporate Tax, VAT, Registrierungen bei der Federal Tax Authority und die laufende Fristenüberwachung. Beratung auf Deutsch, Zulassung vor Ort in den VAE. Für deutsches Steuerrecht, etwa Wegzugsteuer oder Hinzurechnungsbesteuerung, binden wir einen deutschen Steuerberater ein.
Was umfasst Steuerberatung in den VAE?
Der Begriff meint hier etwas anderes als in Deutschland. In den VAE gibt es keine Einkommensteuer auf Gehälter und keine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen. Was Unternehmen betrifft, sind im Kern zwei Steuern: die Corporate Tax auf den Gewinn und die VAT auf Umsätze. Dazu kommen Registrierungs- und Meldepflichten, an denen die meisten Firmen scheitern, nicht an der Steuer selbst.
Unsere Arbeit setzt genau dort an: dafür sorgen, dass Ihre Firma registriert ist, wo sie es sein muss, dass die Bücher die Meldungen tragen, und dass keine Frist unbemerkt verstreicht.
- Corporate Tax: Registrierung, jährliche Erklärung, Prüfung des Freezone-Status
- VAT: Registrierung, laufende Voranmeldungen, Abgrenzung 0 Prozent gegen 5 Prozent
- Beurteilung, ob Small Business Relief für Sie in Frage kommt
- Fristenkalender je Geschäftsjahr, statt Erinnerung im Nachhinein
- Vorbereitung auf Prüfungen der Behörde, inklusive Belegnachweis
Sind Sie deutsche Steuerberater?
Nein, und das sagen wir bewusst deutlich. Wir sind kein in Deutschland bestellter Steuerberater und treten auch nicht als solcher auf. Unsere Zulassung und unsere Arbeit liegen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Was wir mitbringen, ist deutschsprachige Betreuung für das Steuerrecht vor Ort.
Das ist keine Einschränkung, sondern eine saubere Aufgabenteilung. Sobald deutsches Steuerrecht betroffen ist, etwa bei Wegzugsteuer nach Paragraf 6 AStG, Hinzurechnungsbesteuerung oder der Frage, ob Ihr Wohnsitz in Deutschland weiterbesteht, gehört die Prüfung zu einem deutschen Steuerberater. Wir arbeiten in solchen Fällen mit Ihrem Berater zusammen, statt Zuständigkeiten zu verwischen.
Für wen arbeiten wir?
Für Unternehmen mit Sitz in den VAE, in der Freezone wie im Mainland. Der typische Fall ist eine Gesellschaft mit deutschsprachiger Geschäftsführung, die im ersten Jahr ohne feste Buchhaltung gestartet ist und jetzt vor der ersten Corporate-Tax-Erklärung steht.
Ebenso häufig: Firmen, die von einer Gründungsagentur betreut wurden, bei der die Begleitung mit der Lizenz endete. Die Pflichten beginnen aber genau dort.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Im Erstgespräch klären wir Rechtsform, Zone, Geschäftsjahr und ob Registrierungen oder Meldungen ausstehen. Das Gespräch ist kostenlos und endet mit einer klaren Aussage, was zu tun ist, auch wenn das Ergebnis lautet, dass Sie uns nicht brauchen.
Danach arbeiten wir zu festen Preisen. Keine Stundenabrechnung, keine Überraschung am Jahresende.
Fristen im Blick
| Was | Wann | Hinweis |
|---|---|---|
| Registrierung für die Corporate Tax | nach dem von der Behörde festgelegten Zeitplan | Die Pflicht hängt an der Lizenz, nicht am Umsatz. Auch eine Firma ohne Gewinn muss sich registrieren. |
| Corporate-Tax-Erklärung | innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres | Bei einem Geschäftsjahr zum 31. Dezember also bis Ende September des Folgejahres. |
| VAT-Voranmeldung | quartalsweise oder monatlich | Welcher Rhythmus gilt, teilt die Behörde bei der Registrierung zu, das ist nicht frei wählbar. |
Häufige Fragen
Sind Sie in Deutschland als Steuerberater bestellt?
Nein. Wir sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig und lizenziert und beraten zum Steuerrecht der VAE, also Corporate Tax, VAT und die laufenden Pflichten vor Ort. Für deutsches Steuerrecht binden wir einen deutschen Steuerberater ein.
Was kostet die Betreuung?
Wir arbeiten mit festen Monats- und Jahrespreisen statt mit Stundensätzen, die genauen Pakete stehen auf der Preisseite. Das Erstgespräch ist kostenlos, und wir sagen darin auch, wenn sich eine laufende Betreuung für Ihre Größe noch nicht lohnt.
Muss meine Freezone-Firma überhaupt Corporate Tax zahlen?
Registrieren muss sie sich in jedem Fall. Ob der Gewinn mit 0 Prozent oder 9 Prozent belastet wird, hängt davon ab, ob die Gesellschaft die Voraussetzungen eines Qualifying Free Zone Person erfüllt. Das ist eine Prüfung im Einzelfall und keine Eigenschaft der Zone.
Ich wohne noch in Deutschland und habe eine Firma in Dubai. Können Sie das übernehmen?
Die Seite in den VAE ja, also Buchhaltung, Corporate Tax und VAT. Ob Ihre Firma aus deutscher Sicht dort besteuert wird, etwa über den Ort der Geschäftsleitung oder die Hinzurechnungsbesteuerung, prüft ein deutscher Steuerberater. Beide Seiten müssen zusammenpassen, sonst trägt die Struktur nicht.
Übernehmen Sie auch Rückstände aus früheren Jahren?
Ja, das ist einer unserer häufigsten Fälle. Wir arbeiten die offenen Zeiträume auf, bringen die Bücher in einen prüffähigen Zustand und übernehmen danach die laufende Betreuung. Sinnvoll ist das vor einer Frist, nicht nach ihr.
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