VAT-Registrierung und Meldung in den VAE
VAT-Registrierung bei der FTA, quartalsweise Meldung und Rückerstattung. Wann die Registrierung Pflicht wird, welche Fristen gelten und was bei Verspätung droht.
Die Mehrwertsteuer in den VAE beträgt 5 Prozent. Ab einer bestimmten Umsatzgrenze ist die Registrierung bei der Steuerbehörde Pflicht, darunter ist sie freiwillig möglich. Wir übernehmen Registrierung, laufende Meldung und Rückerstattung und achten darauf, dass Fristen eingehalten werden, denn Verspätungen werden pro Monat sanktioniert.
Wann muss ich mich für VAT registrieren?
Die Registrierungspflicht hängt vom steuerbaren Umsatz ab, nicht vom Gewinn. Sobald die gesetzliche Grenze überschritten ist, muss die Anmeldung innerhalb einer festen Frist erfolgen. Darunter gibt es eine freiwillige Registrierung, die sich lohnen kann, wenn Sie viel Vorsteuer aus Einkäufen und Importen ziehen.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Maßgeblich ist der Moment, in dem die Grenze überschritten wird, nicht das Ende des Geschäftsjahres. Wer zu spät anmeldet, zahlt für jeden angefangenen Monat.
Was passiert nach der Registrierung?
Mit der Registrierung entsteht eine laufende Meldepflicht, in der Regel quartalsweise. Jede Meldung braucht vollständige und korrekt zugeordnete Umsätze, sonst entstehen Rückfragen der Behörde.
- Anmeldung bei der Steuerbehörde inklusive aller Nachweise
- Quartalsweise Meldung fristgerecht und vollständig
- Vorsteuer korrekt ziehen, inklusive Einfuhren und Reverse Charge
- Rückerstattung beantragen, wo ein Guthaben entsteht
- Prüfung, welche Umsätze null besteuert und welche befreit sind
Warum ist die Unterscheidung zwischen 0 Prozent und befreit so wichtig?
Beides klingt gleich, hat aber gegenteilige Folgen. Bei einem null besteuerten Umsatz bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, bei einem befreiten Umsatz nicht. Wer das verwechselt, verschenkt entweder Geld oder zieht Vorsteuer, die ihm nicht zusteht. Genau das fällt bei einer Prüfung sofort auf.
Ähnlich fehleranfällig ist der Export von Dienstleistungen. Ob ein Umsatz tatsächlich mit null Prozent abgerechnet werden darf, hängt an Bedingungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Fristen im Blick
| Was | Wann | Hinweis |
|---|---|---|
| Anmeldung nach Überschreiten der Umsatzgrenze | gesetzliche Frist ab dem Überschreiten | Verspätung wird sanktioniert |
| Laufende Meldung | in der Regel quartalsweise | Frist nach Ende des Zeitraums |
| Abmeldung bei Betriebsende | kurze gesetzliche Frist | Verspätung kostet pro Monat |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den VAE?
Der Regelsatz beträgt 5 Prozent. Daneben gibt es null besteuerte und befreite Umsätze. Der Unterschied ist entscheidend, weil nur bei null besteuerten Umsätzen der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
Kann ich mich freiwillig registrieren?
Ja, unterhalb der Pflichtgrenze ist eine freiwillige Registrierung möglich. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn Sie hohe Vorsteuerbeträge aus Einkäufen oder Importen haben. Sie bringt aber auch die laufende Meldepflicht mit sich.
Was passiert, wenn ich eine Meldung verpasse?
Verspätungen werden sanktioniert, in der Regel gestaffelt nach Dauer. Wichtiger als die Höhe ist, dass sich Versäumnisse summieren und bei einer späteren Prüfung Aufmerksamkeit erzeugen. Eine verspätete Meldung sollte immer nachgeholt werden, nicht ausgesessen.
Bekomme ich Mehrwertsteuer aus Importen zurück?
In vielen Fällen ja, sofern die Einfuhr korrekt gemeldet und die Vorsteuer nicht gesperrt ist. Gesperrt sind unter anderem bestimmte Bewirtungskosten und privat nutzbare Fahrzeuge. Wir prüfen das im Einzelfall.
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