Erbschaftsteuer Dubai

Erbschaftsteuer Dubai: was Auswanderer beachten müssen

Erbschaftsteuer Dubai: die VAE erheben keine, doch Deutschland greift bei Ansässigkeit und noch fünf Jahre nach dem Wegzug. Kein sofortiges Entkommen, ehrlich erklärt.

BD Buchhaltung Dubai 2. September 2026
Erbschaftsteuer Dubai: was Auswanderer beachten müssen

Die Erbschaftsteuer in Dubai existiert nicht: Die VAE erheben weder eine Erbschaft- noch eine Schenkungsteuer. Die deutsche Erbschaftsteuer kann aber trotzdem greifen, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland ansässig ist. Und deutsche Staatsangehörige bleiben nach Paragraf 2 Erbschaftsteuergesetz noch fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig.

Viele Auswanderer nehmen an, mit dem Umzug nach Dubai sei das Thema Erbschaftsteuer sofort erledigt. Das ist ein Irrtum, der die Erben teuer treffen kann. Ehrlich gesagt: Ein sofortiges Entkommen gibt es nicht. Hier erklären wir, was in den VAE gilt, wann Deutschland zugreift und warum die Fünfjahresfrist so wichtig ist. Stand Juli 2026.

Gibt es in Dubai eine Erbschaftsteuer?

Die kurze Antwort lautet: nein. Die VAE erheben weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer. Ein Vermögensübergang von Todes wegen oder durch Schenkung löst in den VAE selbst keine solche Steuer aus. Das passt zum allgemeinen Bild eines Standorts ohne persönliche Einkommensteuer.

Aber Vorsicht: Steuerfrei in den VAE bedeutet nicht steuerfrei überall. Ob ein Erwerb tatsächlich unbelastet bleibt, entscheidet sich nicht allein am Ort Dubai, sondern daran, ob ein deutscher Anknüpfungspunkt besteht. Und genau dieser Punkt wird in der Beratung oft übersprungen.

Zu bedenken ist außerdem die zivilrechtliche Seite: In den VAE kann ohne besondere Vorkehrungen unter Umständen lokales Erbrecht zur Anwendung kommen. Viele Auswanderer regeln das über eine registrierte Verfügung, etwa beim dafür vorgesehenen Register in den VAE. Das ist eine Frage der Nachlassregelung, nicht der Steuer, gehört aber zur ehrlichen Gesamtbetrachtung dazu.

Wann greift die deutsche Erbschaftsteuer trotzdem?

Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft an die Ansässigkeit an, nicht an den Ort des Vermögens. Ist der Erblasser oder Schenker oder der Erbe oder Beschenkte in Deutschland ansässig, unterliegt der Erwerb der unbeschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht, und zwar auf das gesamte weltweite Vermögen.

Das hat eine wichtige Folge: Es genügt ein einziger inländischer Anknüpfungspunkt. Lebt der Erbe noch in Deutschland, kann der Erwerb steuerpflichtig sein, auch wenn der Erblasser längst in Dubai gelebt hat. Und umgekehrt. Wer nach Dubai auswandert, seine Kinder aber in Deutschland belässt, hat das Thema deshalb nicht vom Tisch.

Was steuerliche Ansässigkeit genau bedeutet und warum ein Zweitwohnsitz oder ein Umzug nur auf dem Papier nicht reicht, haben wir im Beitrag zum steuerlichen Wohnsitz in Dubai beschrieben.

Was bedeutet die Fünfjahresfrist nach Paragraf 2 Erbschaftsteuergesetz?

Hier liegt der Punkt, der die meisten überrascht. Selbst wer sauber weggezogen ist, ist bei der Erbschaftsteuer noch nicht sofort draußen. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach Paragraf 2 Erbschaftsteuergesetz noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig.

In diesem Zeitraum wird ein Erwerb weiter so behandelt, als wären Sie noch in Deutschland ansässig, unabhängig davon, dass Sie bereits in den VAE leben und dort keine Erbschaftsteuer anfällt. Verstirbt der Auswanderer innerhalb dieser fünf Jahre, oder verschenkt er in dieser Zeit Vermögen, greift die deutsche Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer auf das weltweite Vermögen.

Diese erweiterte Bindung ist bewusst gesetzt, um kurzfristige Wegzüge kurz vor einer geplanten Übertragung zu erfassen. Für die Nachlassplanung heißt das: Die Uhr läuft ab dem Wegzug, und erst nach Ablauf der Frist entfällt diese besondere Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit. Wer den Wegzug ohnehin plant, sollte diesen Zeitraum kennen und mit einbeziehen, ebenso wie die Wegzugsteuer auf Firmenanteile, die ein ganz eigenes Thema ist.

Schützt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor doppelter Belastung?

Zwischen Deutschland und den VAE besteht kein spezielles Erbschaftsteuerabkommen, und auch das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen ist seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr in Kraft. Die Hintergründe dazu stehen im Beitrag zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland und VAE.

Praktisch entsteht bei der Erbschaftsteuer allerdings selten eine echte Doppelbesteuerung, und zwar aus einem einfachen Grund: Die VAE erheben ohnehin keine Erbschaftsteuer, es gibt also keine zweite Steuer, die sich mit der deutschen überschneiden könnte. Das Problem ist deshalb nicht die doppelte, sondern die einseitige deutsche Belastung, sobald ein deutscher Anknüpfungspunkt vorliegt.

Anders gesagt: Die 0 Prozent in den VAE nützen wenig, wenn Deutschland über Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit zugreifen darf. Genau das ist der ehrliche Kern dieses Themas.

Wie plant man den Wegzug erbschaftsteuerlich sauber?

Aus dem Gesagten folgt eine klare Reihenfolge. Der Wegzug muss echt sein, also mit Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, sonst bleibt es ohnehin bei der vollen deutschen Steuerpflicht. Das ist die Grundlage, die auch für die Einkünfte aus Dubai und alle anderen Steuerarten gilt.

Danach ist die Fünfjahresfrist der entscheidende Faktor für die zeitliche Planung von Übertragungen. Wer größere Schenkungen oder eine Nachfolgeregelung plant, sollte den Zeitpunkt bewusst wählen und die Frist im Blick behalten. Solche Entscheidungen sind hochgradig einzelfallabhängig und gehören in die Hände eines deutschen Steuerberaters oder Fachanwalts, idealerweise gemeinsam mit einer Nachlassplanung.

Unsere Rolle liegt auf der VAE-Seite: Wir sorgen dafür, dass Ihre Firma, Ihre Buchhaltung und Ihr Jahresabschluss in den VAE sauber und prüffähig aufgestellt sind, den Umfang finden Sie unter unseren Services und zu festen Preisen. Die deutsche Erbschaftsteuer selbst gestalten wir nicht, wir sagen Ihnen nur ehrlich, dass sie da ist.

Fazit

Die VAE erheben keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, das ist richtig. Aber die deutsche Erbschaftsteuer greift, sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland ansässig ist, und deutsche Staatsangehörige bleiben nach Paragraf 2 Erbschaftsteuergesetz noch fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig. Ein sofortiges Entkommen durch den Umzug nach Dubai gibt es also nicht. Wer das früh weiß, kann planen, statt die Erben später zu überraschen.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die VAE-Seite Ihrer Firma und Buchhaltung. Die deutsche Erbschaftsteuer und Ihre Nachlassplanung gehören zu einem deutschen Steuerberater oder Fachanwalt. Sprechen Sie mit uns, das Erstgespräch ist kostenlos.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Deutsche Steuerfragen gehören in die Hände eines deutschen Steuerberaters.

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Häufige Fragen

Gibt es in Dubai eine Erbschaftsteuer?

Nein. Die VAE erheben weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer. Ein Vermögensübergang von Todes wegen oder durch Schenkung löst in den VAE selbst keine solche Steuer aus. Das bedeutet aber nicht, dass der Vorgang steuerfrei bleibt, wenn ein deutscher Anknüpfungspunkt besteht.

Kann die deutsche Erbschaftsteuer trotz Wohnsitz in Dubai greifen?

Ja. Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft an die Ansässigkeit an. Ist der Erblasser oder Schenker oder der Erbe oder Beschenkte in Deutschland ansässig, unterliegt der Erwerb der unbeschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht, und zwar auf das gesamte weltweite Vermögen. Ein Wohnsitz in Dubai allein schließt das nicht aus.

Wie lange bleibe ich nach dem Wegzug erbschaftsteuerpflichtig?

Deutsche Staatsangehörige bleiben nach Paragraf 2 Erbschaftsteuergesetz noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig. In diesem Zeitraum wird ein Erwerb weiter so behandelt, als wären Sie noch in Deutschland ansässig, unabhängig davon, dass Sie bereits in den VAE leben. Erst nach Ablauf dieser Frist endet diese erweiterte Bindung.

Zählt für die Fünfjahresfrist der Erblasser oder der Erbe?

Die unbeschränkte Steuerpflicht kann an beide anknüpfen. Es genügt, dass entweder der Erblasser oder Schenker oder der Erwerber die Voraussetzungen erfüllt. Deshalb kann ein in Deutschland ansässiger Erbe einen Erwerb steuerpflichtig machen, auch wenn der Erblasser in Dubai lebte, und umgekehrt. Die genaue Konstellation gehört im Einzelfall geprüft.

Schützt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor doppelter Erbschaftsteuer?

Zwischen Deutschland und den VAE besteht kein Erbschaftsteuerabkommen, und auch das allgemeine Abkommen ist seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr in Kraft. Da die VAE ohnehin keine Erbschaftsteuer erheben, entsteht praktisch keine Doppelbesteuerung, wohl aber eine einseitige deutsche Belastung, wenn ein deutscher Anknüpfungspunkt vorliegt.

Bin ich als Auswanderer in Dubai sofort von der Erbschaftsteuer befreit?

Nein. Ein sofortiges Entkommen gibt es nicht. Solange ein Beteiligter in Deutschland ansässig ist, greift die deutsche Erbschaftsteuer, und deutsche Staatsangehörige bleiben nach Paragraf 2 Erbschaftsteuergesetz noch fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt steuerpflichtig. Eine saubere Nachlassplanung mit einem deutschen Steuerberater ist daher entscheidend.

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