Dividenden aus der Dubai-Firma versteuern: was gilt
Dividende aus Dubai versteuern: für den in den VAE Ansässigen 0 Prozent, für den in Deutschland Ansässigen volle Abgeltungsteuer ohne DBA-Schutz. Was gilt.
Eine Dividende aus Dubai versteuern Sie dort, wo Sie steuerlich ansässig sind. Wer echt in die VAE weggezogen ist, zahlt auf die Ausschüttung 0 Prozent Einkommensteuer. Wer noch in Deutschland ansässig ist, versteuert die Dividende in Deutschland, in der Regel mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, und das ohne Schutz durch ein Abkommen.
Viele hören, in Dubai gebe es keine Einkommensteuer, und schließen daraus, jede Ausschüttung sei automatisch steuerfrei. Das stimmt nur für den, der Deutschland wirklich verlassen hat. Hier erklären wir, was auf Firmenebene passiert, wann die Dividende in Deutschland zugreift und was die Participation Exemption in den VAE damit zu tun hat. Stand Juli 2026. Den Rahmen dazu, also welche Steuern in den VAE überhaupt greifen, liefert der Leitfaden zu den Steuern in Dubai.
Wie wird die Dubai-Firma besteuert, bevor ausgeschüttet wird?
Bevor überhaupt eine Dividende fließt, versteuert die Firma selbst ihren Gewinn. Seit dem 1. Juni 2023 gilt in den VAE die Körperschaftsteuer: 0 Prozent auf steuerpflichtige Gewinne bis 375.000 AED, 9 Prozent auf jeden Dirham darüber. Das ist die einzige Ebene, auf der die VAE bei einer normalen operativen Firma überhaupt Steuer erheben.
Was danach an den Gesellschafter ausgeschüttet wird, ist die Dividende. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob die Firma Steuer zahlt, denn das tut sie über die 9 Prozent. Die Frage ist, was beim Empfänger der Ausschüttung passiert. Und das hängt allein an einem Punkt: an seiner steuerlichen Ansässigkeit.
Die Grundlage für die korrekte Ausschüttung ist eine saubere Buchhaltung und ein ordentlicher Jahresabschluss. Ohne belegbaren Gewinn lässt sich weder die 9 Prozent Corporate Tax sauber ermitteln noch eine Ausschüttung nachvollziehbar dokumentieren. Den Umfang finden Sie unter unseren Services, Details zur Registrierung im Beitrag zur Körperschaftsteuer in Dubai.
Was passiert mit der Dividende, wenn ich in den VAE ansässig bin?
Sind Sie tatsächlich in den VAE steuerlich ansässig, ist die Antwort kurz: 0 Prozent. Die VAE erheben keine persönliche Einkommensteuer, und damit auch keine Steuer auf Dividenden, die eine natürliche Person als Gesellschafter bezieht.
Für den echten Auswanderer heißt das: Die Firma hat auf ihren Gewinn 9 Prozent Körperschaftsteuer gezahlt, was darüber hinaus ausgeschüttet wird, kommt beim Gesellschafter unbelastet an. Diese Konstellation ist der Grund, warum das Modell für viele überhaupt attraktiv ist. Sie setzt aber voraus, dass die Ansässigkeit in den VAE nicht nur auf dem Papier steht, sondern der Lebensmittelpunkt wirklich dort liegt. Was das genau bedeutet, haben wir im Beitrag zum steuerlichen Wohnsitz in Dubai beschrieben.
Kurz gesagt: Die 0 Prozent auf die Dividende sind real, aber sie gehören zum echten Wegzug, nicht zur bloßen Firmengründung.
Und wenn ich noch in Deutschland ansässig bin?
Dann fällt die Rechnung anders aus. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und muss nach dem Welteinkommensprinzip sein gesamtes weltweites Einkommen angeben, auch die Dividende aus der Dubai-Firma.
Für Anteile im Privatvermögen greift dann in der Regel die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Je nach Konstellation, etwa bei Anteilen im Betriebsvermögen oder ab bestimmten Beteiligungsquoten, kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommen, bei dem 60 Prozent der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden. Welches Verfahren im Einzelfall gilt, gehört in die Hände eines deutschen Steuerberaters.
Die niedrige Steuer in den VAE hilft hier nicht weiter. Deutschland besteuert nach eigenem Recht, unabhängig davon, dass die Firma in Dubai sitzt. Wie das allgemein für sämtliche Auslandseinkünfte funktioniert, zeigt der Beitrag zu Einkünften aus Dubai in Deutschland versteuern.
Warum schützt kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, würde zwischen zwei Staaten regeln, wer eine Dividende besteuern darf, und so eine doppelte Belastung vermeiden. Genau dieser Schutz fehlt gegenüber den VAE.
Das frühere Abkommen zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen, und Deutschland hat es bewusst nicht verlängert. Seit dem 1. Januar 2022 besteht kein aktives DBA mehr. Für die Dividende bedeutet das: Es gibt keinen Mechanismus, der die deutsche Besteuerung begrenzt, sobald Sie in Deutschland ansässig sind. Wir haben die Lage im Detail im Beitrag zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland und VAE beschrieben.
Die Folge ist eindeutig: Für den in Deutschland Ansässigen sind die 0 Prozent aus Dubai wertlos, solange Deutschland zugreifen darf. Erst der Wegzug verändert diese Rechnung.
Was ist die Participation Exemption in den VAE?
Ein häufiges Missverständnis: Die Participation Exemption befreit nicht die Ausschüttung an Sie als Privatperson. Sie ist eine Regel innerhalb der VAE-Körperschaftsteuer und betrifft die Ebene zwischen Gesellschaften.
Konkret stellt sie Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen unter bestimmten Bedingungen von der Körperschaftsteuer frei, etwa bei ausreichender Beteiligungshöhe und Haltedauer. Der Zweck ist, zu vermeiden, dass ein Gewinn mehrfach mit Körperschaftsteuer belastet wird, wenn er durch mehrere Gesellschaften nach oben durchgereicht wird, etwa in einer Holding-Struktur. Wer über eine solche Struktur nachdenkt, findet Grundlagen im Beitrag zur Holding in Dubai.
Für die Frage, ob Ihre persönliche Dividende steuerfrei bleibt, ist die Participation Exemption also nicht der Hebel. Der Hebel bleibt Ihre eigene Ansässigkeit.
Wann bleibt die Dividende wirklich steuerfrei?
Die Ausschüttung bleibt für Sie erst dann ohne deutsche Steuer, wenn Sie echt weggezogen sind, also Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben haben und tatsächlich in den VAE ansässig geworden sind. Ein Visum, eine Firma oder ein Zweitwohnsitz reichen dafür nicht.
Und selbst der Wegzug will vorbereitet sein. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, muss beim Verlassen Deutschlands an die Wegzugsteuer denken, die stille Reserven so behandelt, als wären die Anteile verkauft worden, unabhängig davon, ob je eine Dividende geflossen ist. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zur Wegzugsteuer Deutschland und Dubai. Die VAE-Seite Ihrer Firma, von der Registrierung bis zum Jahresabschluss, übernehmen wir zu festen Preisen.
Fazit
Ob Sie eine Dividende aus Dubai versteuern, entscheidet Ihre Ansässigkeit. Auf Firmenebene fallen 9 Prozent Körperschaftsteuer über 375.000 AED an. Sind Sie in den VAE ansässig, bleibt die Ausschüttung mit 0 Prozent unbelastet. Sind Sie in Deutschland ansässig, greift die Abgeltungsteuer oder das Teileinkünfteverfahren, und zwar ohne Schutz durch ein Abkommen, das es seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr gibt. Die Participation Exemption betrifft die Ebene zwischen Gesellschaften, nicht Ihre private Dividende.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die saubere VAE-Buchhaltung, die Corporate Tax und den Jahresabschluss, auf denen eine belastbare Ausschüttung aufsetzt. Die deutsche Seite, also Ansässigkeit, Wegzug und die Besteuerung der Dividende, gehört zu einem deutschen Steuerberater. Sprechen Sie mit uns, das Erstgespräch ist kostenlos.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Deutsche Steuerfragen gehören in die Hände eines deutschen Steuerberaters.
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Häufige Fragen
Muss ich eine Dividende aus meiner Dubai-Firma in Deutschland versteuern?
Das hängt an Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und muss die Ausschüttung nach dem Welteinkommensprinzip in Deutschland angeben. In der Regel greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Wer echt in die VAE weggezogen ist, zahlt dort 0 Prozent Einkommensteuer auf die Dividende.
Zahlen die VAE Steuer auf ausgeschüttete Dividenden?
Nein. Die VAE erheben keine persönliche Einkommensteuer, also auch keine Steuer auf Dividenden, die eine natürliche Person als Gesellschafter erhält. Besteuert wird auf Ebene der Firma über die Körperschaftsteuer von 9 Prozent auf Gewinne über 375.000 AED. Die Ausschüttung an einen in den VAE ansässigen Gesellschafter bleibt danach unbelastet.
Wie hoch ist die deutsche Steuer auf die Dubai-Dividende?
Für Anteile im Privatvermögen gilt üblicherweise die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Anteilen im Betriebsvermögen oder ab bestimmten Beteiligungsquoten kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommen, bei dem 60 Prozent der Dividende mit dem persönlichen Satz besteuert werden. Welches Verfahren gilt, gehört im Einzelfall geprüft.
Schützt das Doppelbesteuerungsabkommen vor der doppelten Belastung der Dividende?
Nein, denn es gibt seit dem 1. Januar 2022 kein aktives Abkommen zwischen Deutschland und den VAE mehr. Damit fehlt der Mechanismus, der eine deutsche Besteuerung begrenzen würde. Wer in Deutschland ansässig ist, versteuert die Dividende nach deutschem Recht, ohne Abkommensschutz.
Was ist die Participation Exemption in den VAE?
Die Participation Exemption ist eine Befreiung innerhalb der VAE-Körperschaftsteuer. Sie stellt Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen zwischen Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen frei, etwa bei ausreichender Beteiligungshöhe und Haltedauer. Sie betrifft die Firmenebene, nicht die Ausschüttung an eine natürliche Person, und will vermeiden, dass Gewinne mehrfach mit Körperschaftsteuer belastet werden.
Wann bleibt die Dividende aus Dubai wirklich steuerfrei?
Nur bei einem echten Wegzug. Wer Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt und tatsächlich in den VAE ansässig wird, unterliegt mit der Dividende keiner deutschen Einkommensteuer mehr und zahlt in den VAE 0 Prozent. Ein Visum, eine Firma oder ein Zweitwohnsitz genügen dafür nicht.