VAT

Vorsteuerabzug in Dubai: was seit dem 1. Oktober 2026 gilt

Seit dem 1. Oktober 2026 hängt der Vorsteuerabzug in den VAE an drei neuen Regelwerken: Mitarbeiterkosten nur noch in festen Fällen, Lieferantenprüfung vor jedem Abzug und ein Abzugsverbot bei Barzahlung über einer Schwelle. Was gilt, mit Beschlussnummern, Beispielen und Checkliste.

BD Buchhaltung Dubai 1. Oktober 2026
Vorsteuerabzug in Dubai: was seit dem 1. Oktober 2026 gilt

Seit dem 1. Oktober 2026 reicht eine korrekte Rechnung allein nicht mehr, um in den VAE Vorsteuer zu ziehen. Drei neue Regelwerke treten gleichzeitig in Kraft: Cabinet Decision Nr. 149 von 2026 ändert die Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer, FTA Decision Nr. 17 von 2026 schränkt die Vorsteuer auf Mitarbeiterkosten auf sechs Fälle ein, und FTA Decision Nr. 13 von 2026 verlangt, dass Sie Lieferant und Leistung prüfen und das dokumentieren, bevor Sie die Vorsteuer geltend machen.

Für kleine und mittlere Firmen in Dubai heißt das vor allem Papierarbeit, die vorher niemand verlangt hat: eine schriftliche Richtlinie für Mitarbeiterleistungen, eine Prüfakte je Lieferant und eine klare Linie bei Barzahlungen. Dieser Beitrag zeigt, was in den drei Beschlüssen steht, wo die Zahlen herkommen und was Sie ab sofort anders machen sollten.

Die drei Regelwerke im Überblick

RegelwerkErlassenIn KraftKern
Cabinet Decision Nr. 149 von 20261. September 2026, vom Finanzministerium am 8. September bekanntgegeben1. Oktober 2026, Aufteilungsregeln späterBarzahlung, Mitarbeiterunterkünfte, Medizinprodukte, Tax Credit Note, Vorsteueraufteilung
FTA Decision Nr. 17 von 20269. September 20261. Oktober 2026Vorsteuer auf Mitarbeiterkosten nur in sechs Fällen
FTA Decision Nr. 13 von 202622. Juli 20261. Oktober 2026Prüfung von Lieferant und Leistung vor dem Vorsteuerabzug

Die Grundlage für die Lieferantenprüfung liegt schon länger: Mit Federal Decree-Law Nr. 16 von 2025 wurde zum 1. Januar 2026 ein neuer Artikel 54 bis in das Mehrwertsteuergesetz eingefügt. Danach kann die Federal Tax Authority den Vorsteuerabzug versagen, wenn eine Leistung Teil einer Steuerhinterziehung ist. FTA Decision Nr. 13 regelt jetzt, welche Prüfschritte ein Unternehmen nachweisen muss.

Wann ist Vorsteuer auf Mitarbeiterkosten noch abziehbar?

Leistungen, die das Arbeitsrecht der VAE oder einer Freezone vorschreibt, bleiben wie bisher abziehbar. Neu ist eine Einschränkung bei Unterkünften: Diese zählen nur dann als Pflichtleistung, wenn das Ministry of Human Resources and Emiratisation sie per Beschluss oder Anordnung vorschreibt.

Alles, was Sie freiwillig per Arbeitsvertrag oder interner Richtlinie gewähren, ist nur noch in den sechs Fällen aus FTA Decision Nr. 17 abziehbar. Jeder Fall hat eigene Bedingungen:

FallWichtigste Bedingungen
Transportnur zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, zum Kunden oder für dienstliche Zwecke, kein privater Nutzen, keine Wahl zwischen Transport und Geldzahlung
VerpflegungWohnort abgelegen, keine Kochmöglichkeit und keine Restaurants in der Nähe, Bezug zur Arbeitszeit, keine Wahl zwischen Essen und Geldzahlung
Unterkunftbetrieblich nötig, kein Teil des normalen Gehaltspakets, nur für den Mitarbeiter selbst, angemessen ausgestattet, keine Wahl zwischen Unterkunft und Geldzahlung
Übergangsunterkunft für neue Mitarbeiterhöchstens 30 Tage, angemessen für die Stelle
Handy, Datentarif, Internet zu Hausenötig für die Arbeit, private Nutzung nur nebensächlich, schriftliche interne Richtlinie, nachvollziehbare Kontrolle der Nutzung
Parkgebührennur dienstlich, schriftliche Erstattungsrichtlinie mit Freigabeweg, Belege mit Datum, Uhrzeit, Betrag und Steuer

Der Punkt, an dem die meisten Firmen hängen bleiben werden, ist die Geldalternative. Kann ein Mitarbeiter statt des Firmenwagens eine Transportpauschale wählen oder statt der Wohnung ein Wohngeld, entfällt die Vorsteuer auf die Sachleistung. Bei Transport, Verpflegung und Unterkunft schließt FTA Decision Nr. 17 das ausdrücklich aus.

Ein Beispiel: Eine Agentur in der IFZA stellt sechs Mitarbeitern Firmenhandys mit Datentarif. Bisher hat sie die Vorsteuer auf die monatlichen Rechnungen einfach mitgenommen. Ab Oktober braucht sie eine schriftliche Richtlinie, die festlegt, wofür die Geräte genutzt werden dürfen und was bei Missbrauch passiert, und sie muss zeigen können, dass sie die Nutzung in vertretbarem Umfang kontrolliert. Ohne diese Richtlinie wird die Vorsteuer bei einer FTA-Betriebsprüfung gestrichen.

Wer Mitarbeiter zum ersten Mal einstellt, sollte die Richtlinie gleich mit dem Arbeitsvertrag aufsetzen. Wie Abfindung und Arbeitgeberpflichten in den VAE funktionieren, steht im Beitrag Abfindung in Dubai.

Lieferantenprüfung vor dem Vorsteuerabzug: was FTA Decision Nr. 13 verlangt

Dies ist die größte Umstellung. Bevor Sie Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung ziehen, müssen Sie zwei Dinge geprüft und dokumentiert haben: den Lieferanten und die einzelne Leistung.

Prüfung des Lieferanten. Beim ersten Geschäft und danach immer dann, wenn die letzte Prüfung länger als zwölf Monate zurückliegt:

  • Identität. Bei einer Privatperson Kopie von Emirates ID oder Pass und ein Treffen vor der Leistung, persönlich oder per Video. Bei einer Firma die Gründung über offizielle Register oder Gründungsurkunde prüfen und den Ausweis des Vertretungsberechtigten einholen.
  • Geschäftssitz. Prüfen, ob es einen tatsächlichen Geschäftssitz gibt, elektronisch oder per Besuch, und ob er zur Tätigkeit passt.
  • Risikomerkmale. Mehr als zwei Adresswechsel in zwölf Monaten, mehr als zwei Wechsel bei den Ansprechpartnern oder Geschäftsführern in zwölf Monaten, Umsätze, die nicht zur Größe des Lieferanten passen. Trifft ein Merkmal zu, brauchen Sie eine schriftliche Begründung, warum Sie trotzdem mit ihm arbeiten.

Erweiterte Prüfung ab 375.000 AED. Kaufen Sie bei einem Lieferanten in den letzten zwölf Monaten für mehr als 375.000 AED ein oder erwarten das für die nächsten zwölf Monate, kommen zwei Schritte dazu: eine schriftliche Bestätigung einer Bank in den VAE, dass der Lieferant dort ein Konto hat, und eine Auswertung öffentlich verfügbarer Bewertungen und Presseberichte.

Prüfung jeder einzelnen Leistung. Gibt es einen echten geschäftlichen Grund, ist die Zahlung nachvollziehbar, passen Preis und Marge zum Markt, gehört die Leistung zur lizenzierten Tätigkeit des Lieferanten, ist die Herkunft der Ware geklärt, und warum ist ein Zwischenhändler beteiligt, falls es einen gibt. Zahlungen sollen elektronisch laufen. Barzahlung ist nur mit dokumentiertem Grund und innerhalb der gesetzlichen Grenzen zulässig.

Ausnahme für kleine Beträge. Leistungen unter 10.000 AED ohne Mehrwertsteuer dürfen Sie von der Prüfung ausnehmen. Das gilt aber nicht, wenn Sie bei diesem Lieferanten in zwölf Monaten insgesamt mehr als 100.000 AED einkaufen oder einkaufen werden.

Ein Beispiel: Ein Reinigungsdienst stellt jeden Monat 9.000 AED in Rechnung. Jede einzelne Rechnung liegt unter 10.000 AED, aufs Jahr gerechnet sind es aber 108.000 AED. Damit greift die Ausnahme nicht, der Lieferant muss geprüft werden. Eine Bankbestätigung ist dagegen nicht nötig, weil das Volumen unter 375.000 AED bleibt.

Dazu kommt eine Pflicht, die oft übersehen wird: Sie brauchen eine schriftliche Prüfrichtlinie, die festlegt, wer im Unternehmen die Prüfung durchführt, wer sie kontrolliert und wer verantwortlich ist. Diese Richtlinie liegt dort, wo Sie Ihre übrigen Steuerunterlagen aufbewahren.

Kein Vorsteuerabzug bei Barzahlung über der Schwelle

Cabinet Decision Nr. 149 fügt einen neuen Absatz in Artikel 54 der Durchführungsverordnung ein: Wird eine Leistung bar bezahlt oder soll bar bezahlt werden und übersteigt ihr Wert einen Betrag, den das Finanzministerium per Beschluss festlegt, ist die Vorsteuer nicht abziehbar.

Die Höhe dieser Schwelle steht noch nicht fest. Der zugehörige Ministerialbeschluss war am 1. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Für die Praxis ändert das wenig: Wer größere Eingangsrechnungen ab sofort per Überweisung oder Karte bezahlt, muss die Schwelle nicht kennen. Barzahlungen sind auch nach FTA Decision Nr. 13 ohnehin nur noch mit dokumentiertem Grund vorgesehen.

Weitere Änderungen durch Cabinet Decision Nr. 149

  • Tax Credit Note. Eine Gutschrift muss die Worte Tax Credit Note deutlich sichtbar tragen. Prüfen Sie Ihre Vorlagen, genauso wie bei der FTA-konformen Rechnung.
  • Medizinprodukte. Der Nullsatz gilt für Medizinprodukte, die ein eigener Kabinettsbeschluss festlegt, sowie für Waren, die im Rahmen nullbesteuerter Gesundheitsleistungen nötig sind.
  • Zusammengesetzte Leistungen. Hängen mehrere Bestandteile einer Leistung wirtschaftlich so zusammen, dass sie sich nicht trennen lassen, gilt sie als eine einheitliche Leistung und wird nach ihrem Hauptbestandteil besteuert.
  • Investitionsgüter. Als Investitionsgut im Sinne der Berichtigungsregeln gilt ein Wirtschaftsgut ab 5.000.000 AED ohne Steuer mit einer Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren bei Gebäuden und fünf Jahren bei allen anderen Gütern.

Vorsteueraufteilung: neue Methode frühestens ab Ende 2027

Wer steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze mischt, etwa eine Firma, die neben Beratung auch Wohnraum vermietet, muss Vorsteuer aufteilen. Künftig wird dafür der Anteil der Umsätze mit Vorsteuerabzugsrecht an allen Umsätzen berechnet, auf ganze Prozent gerundet. Verkäufe von Investitionsgütern und Einfuhren im Reverse-Charge-Verfahren bleiben bei der Quote außen vor.

Diese Regel gilt erst ab dem ersten Steuerjahr, das nach dem 1. Oktober 2027 beginnt. Für Behörden und gemeinnützige Organisationen gilt eine eigene Methode, die am Verhältnis der Vorsteuerbeträge ansetzt. Für Firmen mit gemischten Umsätzen lohnt es sich trotzdem, schon jetzt durchzurechnen, wie sich die Quote verschiebt. Wie die Vorsteuer in der Erklärung verrechnet wird, steht im Beitrag zur VAT-Voranmeldung in Dubai.

Checkliste: was Sie ab Oktober 2026 tun sollten

  1. Mitarbeiterleistungen erfassen. Liste aller Sachleistungen anlegen: Transport, Essen, Wohnung, Handys, Internet, Parken.
  2. Geldalternativen streichen oder Vorsteuer abschreiben. Wo Mitarbeiter zwischen Sachleistung und Geld wählen können, entfällt bei Transport, Verpflegung und Unterkunft die Vorsteuer.
  3. Richtlinie für Mitarbeiterleistungen schreiben. Schriftlich, mit Nutzungsumfang, Kontrollmechanismus und Folgen bei Missbrauch, insbesondere für Handys, Internet und Parkgebühren.
  4. Lieferantenliste nach Volumen sortieren. Wer liegt über 100.000 AED, wer über 375.000 AED in zwölf Monaten.
  5. Prüfakte je Lieferant anlegen. Ausweis oder Registerauszug, Nachweis des Geschäftssitzes, Risikoprüfung, ab 375.000 AED Bankbestätigung und Recherche, mit Datum der Prüfung.
  6. Prüfrichtlinie verabschieden. Wer prüft, wer kontrolliert, wer verantwortet, und wo die Unterlagen liegen.
  7. Barzahlungen auf Eingangsrechnungen beenden. Zahlungen per Überweisung oder Karte, Ausnahmen schriftlich begründen.
  8. Gutschriftvorlage anpassen. Überschrift Tax Credit Note sichtbar platzieren.

Was das für Ihre Firma bedeutet

Die Vorsteuer ist für viele Firmen in Dubai der größte Hebel in der Mehrwertsteuer, und genau dort sitzt jetzt die Dokumentationspflicht. Die Grundlagen zu Registrierung, Steuersätzen und Erklärung haben wir im MwSt-Leitfaden für deutsche Unternehmen in Dubai zusammengefasst.

Wir übernehmen die laufende Mehrwertsteuer für Ihre Firma, von der VAT-Registrierung über die Voranmeldung bis zur Prüfakte für Ihre Lieferanten. Wenn Sie wissen wollen, welche Ihrer Mitarbeiterleistungen künftig noch abziehbar sind, klären wir das in der Steuerberatung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, es ist kostenlos.

Stand: 1. Oktober 2026. Grundlage sind Cabinet Decision Nr. 149 von 2026 sowie FTA Decision Nr. 13 und Nr. 17 von 2026. Die FTA veröffentlicht ihre Beschlüsse auf Englisch als nicht amtliche Übersetzung, maßgeblich ist der arabische Text. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Anmeldung und Voranmeldungen übernehmen wir als VAT-Registrierung und Meldung in den VAE.

Weiterlesen: VAT-Voranmeldung in Dubai ·Mehrwertsteuer in Dubai ·Corporate Tax Registrierung in Dubai ·Ist Dubai steuerfrei? Die ehrliche Antwort 2026

Häufige Fragen

Was ändert sich am 1. Oktober 2026 beim Vorsteuerabzug in den VAE?

Drei Regelwerke treten in Kraft: Cabinet Decision Nr. 149 von 2026 ändert die Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer, FTA Decision Nr. 17 von 2026 legt fest, in welchen Fällen Vorsteuer auf Mitarbeiterkosten abziehbar ist, und FTA Decision Nr. 13 von 2026 verlangt eine dokumentierte Prüfung von Lieferant und Leistung, bevor die Vorsteuer gezogen wird.

Kann ich Vorsteuer auf Handys und Internet meiner Mitarbeiter noch abziehen?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Die Geräte und Tarife müssen für die Arbeit nötig sein, private Nutzung darf nur nebensächlich sein, und Sie brauchen eine schriftliche interne Richtlinie zur Nutzung sowie einen nachvollziehbaren Kontrollmechanismus. Fehlt die Richtlinie, fehlt die Grundlage für den Abzug.

Ab welchem Betrag muss ich einen Lieferanten prüfen?

Grundsätzlich vor jedem Vorsteuerabzug. Leistungen unter 10.000 AED ohne Mehrwertsteuer dürfen von der Prüfung ausgenommen werden, aber nur, solange Sie bei diesem Lieferanten in zwölf Monaten nicht mehr als 100.000 AED einkaufen. Ab 375.000 AED Einkaufsvolumen in zwölf Monaten kommen eine Bankbestätigung des Lieferanten und eine Auswertung öffentlich verfügbarer Informationen hinzu.

Wie hoch ist die Bargeldschwelle für den Vorsteuerabzug?

Das steht noch nicht fest. Cabinet Decision Nr. 149 von 2026 schließt den Vorsteuerabzug aus, wenn eine Leistung bar bezahlt wird und ihr Wert eine Grenze übersteigt, die das Finanzministerium per eigenem Beschluss festlegt. Dieser Ministerialbeschluss war bei Redaktionsschluss am 1. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Wer Eingangsrechnungen elektronisch bezahlt, ist auf der sicheren Seite.

Ändert sich die Vorsteueraufteilung bei gemischten Umsätzen sofort?

Nein. Die neue umsatzbasierte Aufteilung gilt erst ab dem ersten Steuerjahr, das nach dem 1. Oktober 2027 beginnt. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Methode. Für Behörden und gemeinnützige Organisationen gilt eine eigene Regel, die weiterhin am Verhältnis der Vorsteuerbeträge ansetzt.

Zurück zum Blog
#VAT#Vorsteuer#FTA#Compliance#Mitarbeiter

Bereit für deutsche Präzision
in Dubai?

30 Minuten. Unverbindlich. Auf Deutsch. Wir schauen uns dein Setup an und sagen dir, wo du stehst.

Unverbindlich · 30 Min · auf Deutsch